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Abgrenzung Handwerk/Nichthandwerk - Beratung

Niedersachsen 99058001018000, 99058001018000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058001018000, 99058001018000

Leistungsbezeichnung

Abgrenzung Handwerk/Nichthandwerk - Beratung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Beratung und Netzwerke (2010300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.06.2010

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Abgrenzung der Zugehörigkeit Ihres Betriebes zum Handwerk bzw. zu Industrie und Handel ist zum Teil eine komplexe Fragestellung. Sie können sich durch die Handwerkskammer (HWK) und/oder durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) dazu beraten lassen.

Gesetzlich gehören diejenigen Gewerbetreibenden zur IHK, die nicht zur Handwerkskammer gehören. In der Praxis sind allerdings viele Unternehmen beiden Kammern zugehörig, weil sie sowohl nichthandwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben. Diese sog. Mischbetriebe gehören mit ihrem jeweiligen Betriebsteil der IHK bzw. der HWK an.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK) und/oder die Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Kammerbezirk Ihr Unternehmen seinen Sitz hat bzw. haben wird. 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden