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Erlaubnis für eine Embryo-Entnahmeeinheit oder Besamungsstation beantragen

Niedersachsen 99110016005000, 99110016005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110016005000, 99110016005000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis für eine Embryo-Entnahmeeinheit oder Besamungsstation beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten Erlaubnis (Synonym), Ziegen (Synonym), Schweine (Synonym), Rinder (Synonym), Erlaubnis (Synonym), Besamungsstationen: Erlaubnis (Synonym), Equiden (Synonym), Besamung (Synonym), Embryo-Entnahme (Synonym), Schafe (Synonym), Embryo-Entnahmeeinheit (Synonym), Samengewinnung (Synonym), Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten (Synonym), Besamungsstation (Synonym), Tierzucht (Synonym), Entnahme von Embryonen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.07.2021

Fachlich freigegeben durch

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie auf dem Gebiet der Tierzucht eine Embryo-Entnahmeeinheit oder eine Besamungsstation betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Volltext

Wenn Sie auf dem Gebiet der Tierzucht eine Embryo-Entnahmeeinheit oder eine Besamungsstation betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. 

Die Erlaubnis gilt für die jeweilige Embryo-Entnahmeeinheit bzw. Besamungsstation mit ihren Betriebsteilen sowie für die von der zuständigen Behörde genehmigte Tierart. Sie wird in der Regel für 10 Jahre erteilt.

Diese Erlaubnis kann bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Erlaubnis, wenn

  • eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Embryo-Entnahmeeinheit bzw. Besamungsstation tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich-fachtechnischen Aufgaben durch eine oder einen vertraglich an die Embryo-Entnahmeeinheit bzw. Besamungsstation gebundene Tierärztin oder gebundenen Tierarzt gewährleistet ist,
  • das für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderliche Personal vorhanden ist,
  • die für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen bzw. Embryonen erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind und
  • bei einer Besamungsstation die männlichen Zuchttiere vorhanden sind.
     

Kosten

Gebühr: 90€ - 3.000€

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie das Antragsformular online aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch. 
  • Alternativ können Sie einen formlosen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die LWK Niedersachsen senden. 
  • Abnahme der zukünftigen Embryo-Entnahmeeinheit bzw. Besamungsstation als Vor-Ort-Besichtigung zzgl. evtl. notwendiger Umbaumaßnahmen
  • Sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Räumlichkeiten den Vorgaben der Samenverordnung entsprechen, wird die Erlaubnis erteilt.

Bearbeitungsdauer

1 Monat(e)
Die Dauer bis zur Erteilung der Erlaubnis hängt auch davon ab, ob vor Ort noch Umbaumaßnahmen erforderlich sind und wie viel Zeit diese in Anspruch nehmen.

Frist

Sie benötigen die Erlaubnis vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit. Erst nach Erhalt dürfen Sie Ihrer Tätigkeit nachgehen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung (Bekanntgabe) Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

Kurztext

  • Erlaubnis für eine Embryo-Entnahmeeinheit oder Besamungsstation beantragen
  • Wenn Sie auf dem Gebiet der Tierzucht eine nationale Embryo-Entnahmeeinheit oder Besamungsstation betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. 
  • Diese ist bei der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen zu beantragen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Sie können den Antrag sowohl online als auch schriftlich stellen.