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Landeseigene Grundstücke, Immobilien und Gegenstände: Verkauf/Versteigerung

Niedersachsen 99050089238000, 99050089238000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050089238000, 99050089238000

Leistungsbezeichnung

Landeseigene Grundstücke, Immobilien und Gegenstände: Verkauf/Versteigerung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Grundstücksvermarktung (Synonym), Grundstücksvergabe (Synonym), Reservierung von Grundstücken (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kauf, Miete und Pacht (2050100)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.04.2009

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Rechtlich gesehen ist der LFN ein Sondervermögen nach § 26 der Landeshaushaltsordnung (LHO).

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.

Darüber hinaus werden die dem Land durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die dem Land aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien.
Diese Erbschaften („Fiskuserbschaften“) entstehen, wenn keine anderen Erben vorhanden sind oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Das im Eigentum des Landes Niedersachsen stehende Grundvermögen (Grundstücke und Immobilien) wird vom Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen (LFN), der im Niedersächsischen Finanzministerium angesiedelt ist, verwaltet. Der LFN hat die Aufgabe, den Liegenschaftsbedarf des Landes zu decken und das Grundvermögen des Landes zu erhalten. Der LFN nimmt auch alle mit Fiskuserbschaften zusammenhängenden Aufgaben des Landes wahr.

Ansprechpartnerinnen und –partner für Verkäufe wie Versteigerungen finden Sie auf der Internetseite des LFN (www.immobilien.niedersachsen.de) unter „Immobilienangebote“ bzw. „Erbschaften des Fiskus“.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden