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Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen: Mitteilung

Niedersachsen 99110027101000, 99110027101000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110027101000, 99110027101000

Leistungsbezeichnung

Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen: Mitteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Mitteilung (101)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)
  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.10.2008

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Seit dem 1. Januar 2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme Direktvermarktung s. u.).

Registrierungspflichtig sind

  • Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder
  • Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten.

Werden weniger als 350 Hennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht. Erzeuger, die ihre Eier auf dem Wochenmarkt vermarkten, unterliegen der Registrierungspflicht.

Eine Kennnummer wird in Niedersachsen auf Antrag von der zuständigen Stelle vergeben.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmitelsicherheit (LAVES).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die Antragsunterlagen können auf Wunsch von der zuständigen Stelle versandt werden.