Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Empfängnisverhütung (Synonym), Sozialhilfe (Synonym), Verhütung und Früherkennung von Krankheiten (Synonym), Hilfe zur Familienplanung (Synonym), Schwangerschaft (Synonym), medizinische Vorsorge (Synonym), vorbeugende Gesundheitshilfe (Synonym), Sterilisation (Synonym), Mutterschaft (Synonym), Untersuchung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
16.09.2008
Fachlich freigegeben durch
16.09.2008
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.