Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Hilfen zur Erziehung

Niedersachsen 99060006000000, 99060006000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99060006000000, 99060006000000

Leistungsbezeichnung

Hilfen zur Erziehung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Jugendhilfe (Synonym), Erziehungshilfe (Synonym), Hilfen zur Erziehung (Synonym), Hilfen für junge Volljährige (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.08.2007

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.

Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem

  • Erziehungsberatung,
  • soziale Gruppenarbeit,
  • Erziehungsbeistand,
  • Betreuungshelfer,
  • sozialpädagogische Familienhilfe,
  • Erziehung in einer Tagesgruppe,
  • Vollzeitpflege,
  • Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder
  • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.

Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des niedersächsischen Landessozialamtes ist zuständig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in derzeit 520 Jugendhilfeeinrichtungen mit unterschiedlichen Leistungsangeboten, 40 Einrichtungen für Minderjährige mit Behinderungen.

Die Beratung der Fachgruppe wird im Bereich der Hilfen zur Erziehung von über 660 freien und öffentlichen Trägern in Anspruch genommen. Weitere Informationen dazu finden Sie über das Internetangebot des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt. Diese stellen über das Jugendamt Hilfsangebote bereit. Eine Übersicht erhalten Sie auch auf den Websites der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ ).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Anträge für Hilfe zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Ursprungsportal