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Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung

Niedersachsen 99108049012005, 99108049012005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108049012005, 99108049012005

Leistungsbezeichnung

Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Neuer Name im Führerschein (Synonym), Führerschein beantragen (Synonym), Namensänderung (Synonym), Karteikartenabschrift (Synonym), Heirat (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.09.2011

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

  • bisheriger Führerschein

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde

  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde

  • zusätzlich eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten), sofern der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde. Diese kann in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 13,80€ - 29€

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Ausstellung dauert in der Regel ca. zwei Wochen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, jedoch wird dies in bestimmten Fällen empfohlen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden