Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Abfallentsorgung (Synonym), Recycling von Wertstoffen (Synonym), Schadstoffentsorgung (Synonym), 3000003 (Synonym), Abfallberatung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
20.12.2012
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Die zuständige Stelle bietet Beratung zur umweltgerechten Entsorgung und Vermeidung unnötiger Abfälle an.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle bietet Beratung zur umweltgerechten Entsorgung und Vermeidung unnötiger Abfälle an.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetriebe, die Zweckverbände Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie die kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am Wohnsitz den Müll entsorgen.