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Studienbeiträge in Niedersachsen: Erhebung

Niedersachsen 99061017111000, 99061017111000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061017111000, 99061017111000

Leistungsbezeichnung

Studienbeiträge in Niedersachsen: Erhebung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Studiengebühren (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.05.2014

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ab dem Wintersemester 2014/2015 erhebt das Land Niedersachsen keine Studiengebühren mehr. Damit leistet Niedersachsen einen wesentlichen Beitrag für mehr Chancengleichheit beim Hochschulzugang. Finanzielle Zugangshürden werden abgebaut, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen.

Das Land wird den Hochschulen die wegfallenden Studiengebühren zu 100 Prozent ersetzen. Diese Mittel dürfen ausschließlich dafür verwendet werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen an den niedersächsischen Hochschulen weiter zu verbessern. Das Land passt die Mittel dynamisch an die Zahl der Studierenden an.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Neu ist, dass die Studierenden verbindlich mitbestimmen können, wie das Geld an ihrer Hochschule eingesetzt wird. Eine entsprechende Änderung wird in das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) aufgenommen.

Zeitgleich mit der Abschaffung der Studiengebühren verbessert Niedersachsen die Bedingungen für Langzeitstudierende. Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit, müssen sie künftig erst nach sechs Semestern Langzeitstudiengebühren bezahlen, und nicht wie bisher schon nach 4 Semestern.

Auch werden die Erziehung von Kindern, die Pflege von nahen Angehörigen und hochschulpolitische Tätigkeit berücksichtigt. Die Gebühren werden zudem deutlich gesenkt. Die Änderungen sollen dazu beitragen, die Studienerfolgsquote zu erhöhen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Ab dem Wintersemester 2014/2015 erhebt das Land Niedersachsen keine Studiengebühren mehr. Damit leistet Niedersachsen einen wesentlichen Beitrag für mehr Chancengleichheit beim Hochschulzugang. Finanzielle Zugangshürden werden abgebaut, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen.

Das Land wird den Hochschulen die wegfallenden Studiengebühren zu 100 Prozent ersetzen. Diese Mittel dürfen ausschließlich dafür verwendet werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen an den niedersächsischen Hochschulen weiter zu verbessern. Das Land passt die Mittel dynamisch an die Zahl der Studierenden an.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Hochschule.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden