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Veranstaltung: Anzeige

Niedersachsen 99089001005000, 99089001005000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089001005000, 99089001005000

Leistungsbezeichnung

Veranstaltung: Anzeige

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

veranstalten (Synonym), Sondernutzung beantragen (Synonym), Veranstaltungsgenehmigung (Synonym), Veranstaltungen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)
  • Veranstaltungen und Feste (1110100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anzeigefrist: 1 Woche(n)
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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