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Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge

Niedersachsen 99036028000000, 99036028000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036028000000, 99036028000000

Leistungsbezeichnung

Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge (Synonym), H-Kennzeichen (Synonym), Historische Kennzeichen (Synonym), Oldtimerkennzeichen (Synonym), Kennzeichen reservieren (Synonym), 07 er Kennzeichen (Synonym), eVB (Synonym), Kennzeichen für historische Fahrzeuge (Synonym), elektronische Versicherungsbestätigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Zuteilung (069)

Verrichtungsdetail

H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.03.2014

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
      • Nachweis der Steuerbefreiung
  • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der bevollmächtigten Person

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei bereits zugelassenem Fahrzeug zusätzlich:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I

  • Zulassungsbescheinigung Teil II

  • amtliche Kennzeichen

  • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)

bei Stilllegung des Fahrzeugs vor dem 1. Oktober 2005 zusätzlich:

  • Stilllegungsbescheinigung

  • Fahrzeugbrief

  • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)

Bitte legen Sie Originaldokumente vor.

Voraussetzungen

Fahrzeuge gelten als historisch, wenn sie

  • vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen,
  • nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden,
  • vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden,
  • von einer amtlich anerkannten sachverständigen Person, einer Technischen Prüfstelle oder von einer Prüfingenieurin/einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation begutachtet wurden und
  • in einem guten originalen Erhaltungszustand sind.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der zuständigen Stelle über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Falls die zuständige Stelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgen oder je nach Angebot der zuständigen Stelle im Internet abrufen.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.