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Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

Niedersachsen 99008001011001, 99008001011001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001011001, 99008001011001

Leistungsbezeichnung

Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

3000012 (Synonym), Anforderung eines Identnachweises (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

wegen Adressänderung

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.12.2010

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden, sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

0 Tag(e)
in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb einer Woche den neuen Wohnsitz anmelden, sondern auch die Adressangaben in im Personalausweis ändern lassen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.