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Verlust des eigenen Personalausweises melden

Niedersachsen 99008001014002, 99008001014002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001014002, 99008001014002

Leistungsbezeichnung

Verlust des eigenen Personalausweises melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

ePA (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), Perso verloren (Synonym), Verlust Ausweis (Synonym), Verlust Perso (Synonym), Verlust (Synonym), PA (Synonym), Verlustanzeige (Synonym), Personalausweis verloren (Synonym), Personalausweis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Meldung (014)

Verrichtungsdetail

wegen Verlust

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Teaser

Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

Volltext

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen..

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Ihr Personalausweis ist verlorengegangen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Bei Verlustmeldung

Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

Verlust beim Bürgeramt melden:

Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.

Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.

Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.

Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.

Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

Bearbeitungsdauer

Die Aufnahme der Verlustmeldung und die Aushändigung der Durchschrift an die betroffene Person dauert in der Regel wenige Minuten.

Frist

Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.         

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Einspruch.

Widerspruch.

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

Personalausweis Meldung wegen Verlust

Verlust des Personalausweises muss gemeldet werden

Kosten: keine

Bearbeitungsdauer: keine

Fristen: unverzüglich

zuständig: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

Ansprechpunkt

Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Persönliches Erscheinen notwendig: Ja