Schwerbehindertenangelegenheiten
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
24.09.2012
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Die zuständige Stelle erfüllt im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten folgende Aufgaben:
- Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen)
- Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
- Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Schwerbehinderte Menschen können bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel freie Fahrt im Öffentlichen Personennahverkehr, Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze.
Die Zuständigkeit liegt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.