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Krankentransport Durchführung

Niedersachsen 99003037058000, 99003037058000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003037058000, 99003037058000

Leistungsbezeichnung

Krankentransport Durchführung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Rettungsdienst (Synonym), Notruf (Synonym), Feuerwehr (Synonym), Notfallnummer (Synonym), Notarzt (Synonym), 112 (Synonym), Krankentransport Durchführung (Synonym), 110 (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)
  • Krankheit (1130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.01.2019

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der qualifizierte Krankentransport ist die Beförderung sonstiger kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.


Dieser qualifizierte Krankentransport wird grundsätzlich  über den bodengebundenen Rettungsdienst der kommunalen Träger sichergestellt und teilweise durch Unternehmen und Hilfsorganisationen, die eine Genehmigung für derartige Krankentransporte erhalten haben, im Übrigen durch die Luftrettung des Landes ergänzt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es gelten die vom Land mit den Kostenträgern (Krankenkassen) vereinbarten Entgelte.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des qualifizierten Krankentransportes ist durch die zuständige Stelle sicherzustellen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt:

  • beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und Rettungsdienstzweckverbänden (bodengebundener Rettungsdienst)
  • beim Landespolizeipräsidium Niedersachsen (Luftrettung).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden