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Reisepass Ausstellung

Niedersachsen 99085001012000, 99085001012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001012000, 99085001012000

Leistungsbezeichnung

Reisepass Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Zweitreisepass (Synonym), verreisen (Synonym), Reisepass (Synonym), Pass (Synonym), Reiseausweis (Synonym), Ferien (Synonym), zweiter Reisepass (Synonym), Urlaub (Synonym), Identifikation (Synonym), Ausweis (Synonym), anderer Pass (Synonym), e-Pass (Synonym), Zweitpass (Synonym), Reisepaß (Synonym), weiterer Reisepass (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Reisepass (085)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Auslandsaufenthalt (1120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.03.2017

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

  • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 21€
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 37,50€
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 59,50€
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Zahlung nur mit Vorkasse
Gebühr: 70€
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 92€
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)

Frist

Geltungsdauer: 10 Jahr(e)
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahr(e)
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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