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berufliche Aufstiegsfortbildung Förderung

Niedersachsen 99131030017000, 99131030017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131030017000, 99131030017000

Leistungsbezeichnung

berufliche Aufstiegsfortbildung Förderung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Aufstiegs-BAföG (Synonym), AFBG (Synonym), Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Synonym), Meister-BAföG (Synonym), berufliche Aufstiegsfortbildung Förderung (Synonym), Aufstiegsfortbildungsförderung (Synonym), Meisterbafög (Synonym), Ausbildungsförderung beantragen (Synonym), Aufstiegsbafög (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Förderung (027)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Weiterbildung (1040100)
  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.09.2016

Fachlich freigegeben durch

Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – können altersunabhängig finanziell unterstützt werden. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Gefördert werden natürliche Personen, keine Unternehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetzt (AFBG)

Voraussetzungen

  • Besuch einer dem Grunde nach förderfähigen Fortbildungsmaßnahme,
  • Zulassung zur öffentlich-rechtlichen Prüfung
  • Erfüllen persönlicher Voraussetzungen

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Bitte wenden Sie sich möglichst zwei Monate vor Beginn der Maßnahme an die zuständige Stelle. So sind die Unterlagen möglichst aktuell und die Bearbeitung kann in der Regel bis zum Lehrgangsbeginn abgeschlossen werden. In den Sommermonaten ist unter Umständen mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.

Frist

Die Antragstellung muss spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme bzw. des Maßnahmeabschnittes erfolgen. Maßnahmebeiträge (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) können bei fristgerechter Antragstellung (siehe oben) rückwirkend gewährt werden.

Unterhaltsbeiträge können nicht rückwirkend beantragt werden. Sie werden von Beginn des Monats an geleistet, in dem mit dem Unterricht begonnen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Die Leistung endet mit Ablauf des Monats, in dem der letzte Unterricht abgehalten wird.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Förderung besteht anteilig aus Zuschuss und Darlehen. Die zuständige Stelle entscheidet als Bewilligungsbehörde über die Höhe des Darlehensbetrages und über die Höhe des Zuschussanteils zum Maßnahme- bzw. Unterhaltsbeitrag, sowie über die Dauer in der ein Unterhaltsdarlehen für die Prüfungsvorbereitungszeit vergeben wird.

Darlehensangebot: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übersendet dem Geförderten ein konkretes Darlehensangebot in Höhe des im Bewilligungsbescheids ausgewiesenen Darlehensanspruchs. In einem privatrechtlichen Rahmendarlehensvertrag mit der KfW können die Geförderten festlegen, ob und in welchem Umfang sie von dem Angebot Gebrauch machen wollen.

Die Annahme des Darlehens wird dringend empfohlen, da nur so ein etwaiger Darlehenserlass erfolgen kann

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung  können altersunabhängig finanziell unterstützt werden.

Ansprechpunkt

Für Personen mit erstem Wohnsitz in Niedersachsen und Bremen liegt die Zuständigkeit bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden