Hundesteuer Festsetzung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Haustier (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
- Kommunale Satzung
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.