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Einfaches Führungszeugnis beantragen

Niedersachsen 99049001001001, 99049001001001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99049001001001, 99049001001001

Leistungsbezeichnung

Einfaches Führungszeugnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bundeszentralregisterauszug (Synonym), registrierte Straftaten (Synonym), Führungszeugnis Erteilung einfach (Synonym), Strafregisterauszug (Synonym), criminal record certificate (Synonym), Vorstrafen (Synonym), polizeiliches Führungszeugnis (Synonym), erweitertes Führungszeugnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Führungszeugnis (049)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

einfach

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.09.2009

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Für behördliche Zwecke:
    • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

Voraussetzungen

  • Vollendung des 14. Lebensjahres

Kosten

Gebühr: 13€

Verfahrensablauf

Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

Bearbeitungsdauer

14 Tag(e)

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden