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Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre

Niedersachsen 99108047001002, 99108047001002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047001002, 99108047001002

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Führerschein mit 17 (Synonym), Begleitetes Fahren ab 17 (Synonym), Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.07.2014

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis

  • original Unterschrift auf Behördenvordruck

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)

  • Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17

  • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten

Voraussetzungen

für Bewerber:

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
  • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

für Begleitpersonen:

  • seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)

Kosten

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.

Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

In Begleitung einer erwachsenen Person dürfen Jugendliche in Deutschland nach bestandener Führerscheinprüfung bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden