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Freiwilliges Soziales Jahr

Niedersachsen 99030011027000, 99030011027000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99030011027000, 99030011027000

Leistungsbezeichnung

Freiwilliges Soziales Jahr

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.01.2013

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das FSJ versteht sich als Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen, die die Schulpflicht erfüllt haben, aber nicht älter als 27 Jahre sind.

Das FSJ als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements für die Gesellschaft bietet neben den klassischen Einsatzfeldern in vielen sozialen Bereichen auch Einsatzmöglichkeiten im Sport, in der Kultur, der Denkmalpflege und seit 2009 auch im Bereich Politik. Drei Träger in Niedersachsen bieten außerdem ein FSJ im Ausland an.

Das FSJ wird in Seminaren und auch in den Einsatzstellen vor Ort pädagogisch begleitet. Freiwillige haben ferner Anspruch auf ein angemessenes Taschengeld sowie auf Verpflegung und Unterkunft - wo dieses möglich ist - oder auf entsprechende Geldersatzleistungen.

In der Regel wird das FSJ für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich. Im Rahmen besonderer pädagogischer Konzepte können sich Freiwillige auch bis zu 24 Monaten verpflichten. Die Mindestdauer eines FSJ beträgt sechs Monate.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen für eine Bewerbung benötigt werden, sollte rechtzeitig bei den Trägern oder Einsatzstellen erfragt werden.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Bewerbungsfristen sind nicht bei allen Trägern und / oder in allen Bundesländern einheitlich. Es wird deshalb empfohlen, sich so früh wie möglich direkt an die Träger zu wenden. Meist beginnt das FSJ in den Monaten August / September.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weiter Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr finden Sie auf den folgenden Internetseiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Träger. Träger des FSJ sind die Wohlfahrtsverbände, die Religionsgemeinschaften und die Kirchen. Neben diesen gesetzlich anerkannten Träger sind auch landesseitig anerkannte Träger tätig. Diese Träger finden Sie auf der folgenden Internetseite.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Anträge sind formlos direkt an den Träger zu stellen.

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