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Frauenhäuser

Niedersachsen 99107020150000, 99107020150000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107020150000, 99107020150000

Leistungsbezeichnung

Frauenhäuser

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.11.2012

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Frauenhäuser gewähren jeder von psychischer, physischer und/oder von sexueller und häuslicher Gewalt bedrohten oder betroffenen Frauen und ihren Kindern sowie von Stalking (Verfolgung, Belästigung durch Verehrer) betroffenen Frauen Schutz, Beratung, Begleitung und Unterstützung. Sie informieren über das Hilfeangebot und zeigen Wege zur Beendigung der Gewaltprozesse auf und leisten zu jeder Zeit akute Krisenintervention. Dieses Angebot richtet sich auch an Angehörige, Bezugspersonen und professionelle Helfer/innen der Betroffenen.

In der Regel werden Frauenhäuser von Vereinen geführt. Sie werden durch öffentliche Zuwendungen finanziell unterstützt.

Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.
Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

Erforderliche Unterlagen

Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind: 

  • Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,
  • Geburts- und Heiratsurkunde,
  • Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,
  • Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- oder Sozialamt, Rentenversicherung,
  • Sorgerechtsentscheide,
  • erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
  • Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt auch die Möglichkeit, sich außerhalb der Frauenhäuser beraten zu lassen. Die Erreichbarkeit der Beratungsstellen und Notrufe finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Weitere Informationen können Sie auch auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie erhalten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Erreichbarkeit von Frauenhäusern können Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ermitteln.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal