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Drogen- und Suchtberatung

Niedersachsen 99107004018000, 99107004018000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107004018000, 99107004018000

Leistungsbezeichnung

Drogen- und Suchtberatung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Drogenberatung (Synonym), Drogen- und Suchtberatung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Krankheit (1130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.07.2018

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsiches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sucht ist in erster Linie eine Krankheit und bedarf ebenso einer Behandlung wie jede andere Erkrankung auch. Fast jede Stadt verfügt über Beratungsstellen für Menschen mit Suchtproblemen. Dort arbeiten ausgebildete und erfahrene Beraterinnen und Berater, Psychologen, Sozialarbeiter, Ärzte. Angebote richten sich unter anderem an Menschen mit Alkohol- und Drogenproblemen sowie Medikamentenabhängige und Spielsüchtige. Direkt Betroffene, Angehörige und vor allem auch Eltern können sich an diese Stellen wenden.

Die Beratungsstellen arbeiten kostenlos. Bei der Beratung werden die vertraulichen Informationen nicht an die Polizei weitergeleitet. Auf Wunsch sind alle Gespräche anonym. Genau wie Ärzte sind Suchtberater zum Schweigen verpflichtet - auch wenn es um illegale Drogen geht.

Bei vielen Problemen der Gesundheitsvorsorge und der Bewältigung von krankheitsbedingten, krankheitsauslösenden und belastenden Lebenssituationen kann man als Betroffener oder als Angehöriger von einer Selbsthilfegruppe profitieren. Die Beratungsstellen vermitteln die Betroffenen an die jeweilige Selbsthilfegruppe weiter.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Sucht ist in erster Linie eine Krankheit und bedarf ebenso einer Behandlung wie jede andere Erkrankung auch.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Beratungsstellen. Diese finden sich z.B. im Telefonbuch unter:

  • den Stichworten Suchtberatungsstelle, Psychosoziale Beratungsstelle oder Jugend- und Drogenberatungsstelle
  • den Wohlfahrtsverbänden, z. B. Arbeiterwohlfahrt (AWO), Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz oder Diakonisches Werk
  • den örtlichen Gesundheitsämter

Weitere Ansprechpartner sind u.a. die Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sowie die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen.

Darüber hinaus gibt es an vielen Schulen einen so genannten "Suchtberater". Das ist ein Pädagoge, der die Aufgabe hat, den Schülern bei Drogenproblemen zu helfen. Er kann bei der Auswahl geeigneter Angebote helfen oder gibt Unterstützung um einen Weg aus der Sucht zu finden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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