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Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten: Erteilung

Niedersachsen 99012016006000, 99012016006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012016006000, 99012016006000

Leistungsbezeichnung

Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten: Erteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kauf, Miete und Pacht (2050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.11.2013

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden. Vor dem erstmaligen Aufstellen und Ingebrauchnehmen von fliegenden Bauten wird eine Ausführungsgenehmigung benötigt. Die Ausführungsgenehmigung wird befristet für längstens fünf Jahre in einem Prüfbuch erteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Bau- und Betriebsbeschreibungen,
  • Bauzeichnungen aus Papier auf Gewebe aufgezogen oder aus gleichwertigem Material (übersichtliche Darstellung der gesamten Anlage, z. B. im Maßstab 1 : 100 oder 1 : 50),
  • Einzelzeichnungen der tragenden Bauteile und deren Verbindungen, z. B. im Maßstab 1 : 10 oder 1 : 5,
  • Nachweise der Standsicherheit sowie die Sicherheitsnachweise über die maschinentechnischen Teile und elektrischen Anlagen,
  • Prinzipschaltpläne für elektrische, hydraulische oder pneumatische Anlagenteile oder Einrichtungen,
  • Zeichnungen über die Anordnung der Rettungswege und deren Abmessungen mit rechnerischem Nachweis für Zelte mit mehr als 400 Besucherplätzen.

Die Bauvorlagen sind nach § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) i. V. m. § 23 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in deutscher Sprache vorzulegen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 60€ - 2.150€
Nr. 5.1 der Anlage 1 zur Baugebührenordnung (BauGO).) in Abhängigkeit vom Herstellungswert

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Erteilung der Ausführungsgenehmigung muss vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen.

Vor der Aufstellung (ca. 10 Tage) ist diese bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG – Genehmigungsstelle Fliegende Bauten.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden