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Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung

Niedersachsen 99108049012006, 99108049012006 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108049012006, 99108049012006

Leistungsbezeichnung

Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fahrerlaubnis für Krankenwagen (Synonym), Taxischein (Synonym), Fahrerlaubnis für Taxi (Synonym), Führerschein (Synonym), QSKommune (Synonym), Fahrerlaubnis für Linienbus (Synonym), Ortskenntnisprüfung (Synonym), Fahrerlaubnis für Mietwagen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
(Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)

Voraussetzung

  • Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen

Erforderliche Unterlagen

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
  • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
  • Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
  • Gutachten eines Augenarztes
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
  • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
  • Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
  • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Abgabe: 38€
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Abgabe: 13€
Ausstellung des Behördenführungszeugnisses
Gebühr: 42,60€
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Der Antrag muss persönlich gestellt werden.