Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Inhalt
Begriffe im Kontext
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- Voraussetzungen für die Einbürgerung von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats
Fachlich freigegeben am
31.12.2007
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.