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Prozesskostenhilfe: Bewilligung

Niedersachsen 99046008017000, 99046008017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046008017000, 99046008017000

Leistungsbezeichnung

Prozesskostenhilfe: Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Prozesskostenhilfe: Bewilligung (Synonym), Beratungshilfe (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Gerichtliche Entscheidungen (2140300)
  • Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage (1150200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.12.2007

Fachlich freigegeben durch

Justizministerium Niedersachsen

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Jeder Bürgerin/jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu stellen.

Beratungshilfe wird in folgenden Rechtsgebieten gewährt:

  • Zivilrecht (Mietrecht, Verkehrsunfälle, Familienrecht usw.)
  • Verwaltungsrecht
  • Verfassungsrecht
  • Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 10€
durch Rechtsanwalt
Gebühr: Es fallen keine Kosten an
durch Amtsgericht

Verfahrensablauf

Wenn der Antrag bei der Rechtsantragsstelle genehmigt wurde und die Angelegenheit nicht unmittelbar durch das Amtsgericht erledigt werden kann, wird ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausgehändigt, mit dem man einen Rechtsanwalt aufsuchen kann.

Wird zuerst ein Rechtsanwalt aufgesucht, kann dieser auch nachträglich einen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe durch das Amtsgericht stellen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Niedersächsischen Landesjustizportal.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Jeder Bürgerin/jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht oder Rechtsanwalt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden