Meldebescheinigung Erteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Wohnsitz bescheinigen (Synonym), Aufenthaltsbescheinigung (Synonym), Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung (Synonym), Wohnsitzbescheinigung (Synonym), Melderegisterauskunft (Synonym), Familienstand (Synonym), Ausländerstelle (Synonym), Freizügigkeitsbescheinigung (Synonym), Arbeitserlaubnis (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Gebühr:
7,50€
Meldebescheinigung
Gebühr:
9€
Erweiterte Meldebescheinigung
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.