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Meldebescheinigung Erteilung

Niedersachsen 99115009001000, 99115009001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115009001000, 99115009001000

Leistungsbezeichnung

Meldebescheinigung Erteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wohnsitz bescheinigen (Synonym), Aufenthaltsbescheinigung (Synonym), Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung (Synonym), Wohnsitzbescheinigung (Synonym), Melderegisterauskunft (Synonym), Familienstand (Synonym), Ausländerstelle (Synonym), Freizügigkeitsbescheinigung (Synonym), Arbeitserlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 7,50€
Meldebescheinigung
Gebühr: 9€
Erweiterte Meldebescheinigung

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Verfahrensablauf

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Auf Wunsch kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden