Arbeitsschutz
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Fachlich freigegeben am
27.12.2007
Fachlich freigegeben durch
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Der Arbeitgeber hat Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden.
Um dieses sicherstellen zu können, ist den Arbeitgebern mit den Vorschriften zu den Bereichen des
- betrieblichen,
- sozialen und
- medizinischen
Arbeitsschutzes ein modernes Regelwerk zur Verfügung gestellt worden.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.