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Ausschluss von Europawahl

Niedersachsen 99128003037001, 99128003037001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128003037001, 99128003037001

Leistungsbezeichnung

Ausschluss von Europawahl

Leistungsbezeichnung II

Ausschluss von Europawahl

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wahl (Synonym), Europawahl (Synonym), Wählerin (Synonym), Wahlausschluss (Synonym), Ausschluss (Synonym), Wähler (Synonym), Ausschlussgrund (Synonym), Wahlen (Synonym), Ausschlussgründe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wahlen (128)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

Verrichtungsdetail

von Ausschlussgründen

SDG Informationsbereiche

  • Teilnahme an Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament

Lagen Portalverbund

  • Wahlen (1100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.

Volltext

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.

Erforderliche Unterlagen

Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat.

Voraussetzungen

Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

  • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
  • die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.

Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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