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Förderung von Mehrgefahrenversicherungen in der Landwirtschaft beantragen

Niedersachsen 99400389017000, 99400389017000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400389017000, 99400389017000

Leistungsbezeichnung

Förderung von Mehrgefahrenversicherungen in der Landwirtschaft beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Hagel (Synonym), Dürre (Synonym), Elementarschäden (Synonym), Sturm (Synonym), Ertragsschadensversicherung (Synonym), Ernteversicherung (Synonym), Mehrgefahrenversicherung (Synonym), Ertragsausfall (Synonym), MGV (Synonym), landwirtschaftliche Kulturen (Synonym), Trockenheit (Synonym), Risikomanagement (Synonym), Förderung (Synonym), Überschwemmung (Synonym), Starkregen (Synonym), Starkfrost (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Finanzierung und Förderung (2060000)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen richtet sich an aktive Landwirtinnen und Landwirte in NI, HB und HH. Wenn Sie Ihre landwirtschaftlichen Kulturen gegen bestimmte Wettergefahren versichern wollen, können Sie eine Förderung beantragen.

Volltext

Landwirtschaftliche Betriebe können eine Förderung für Schadens- und / oder Indexversicherungen für in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg gelegene Flächen im Ackerbau und Grünland sowie für den Anbau von Beeren-, Kern- und Steinobst, Möhren und Zwiebeln erhalten. Die Versicherungen können gegen Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre abgeschlossen werden.

Die Absicherung von Hagel kann Bestandteil der Versicherung sein, wird aber nicht gefördert.

Es sind ein- und mehrjährige Versicherungsverträge förderfähig.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Stammdatenblatt
  • Allgemeine EU-Erklärungen
  • Einwilligung zum Datenaustausch
  • Versicherungsangebot

Voraussetzungen

  • Sie müssen die Anforderungen des aktiven Betriebsinhabers erfüllen
  • Ihr Betriebssitz muss in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg sein
  • Ihr eingereichtes Versicherungsangebot muss von einem Versicherungsunternehmen kommen, welches für die Fördermaßnahme gelistet ist
  • Sie müssen am Priorisierungsverfahren teilnehmen, sofern Sie erstmalig an der Maßnahme teilnehmen
  •  Den Versicherungsvertrag dürfen Sie erst nach Erhalt des Zusicherungsbescheides abschließen
  • Im Jahr der Antragstellung und im Bewilligungszeitraum müssen Sie einen Sammelantrag zur Agrarförderung (ANDI) stellen
  • Der Versicherungsvertrag muss einen Selbstbehalt von 20 Prozent-Punkten der Schadensquote bzw. eine Maximalentschädigung von 80 Prozent der Versicherungssumme enthalten
  • Sie müssen mindestens 1 Hektar landwirtschaftliche Fläche je Betrieb und Jahr versichern
  • Die Versicherungssumme müssen Sie jährlich bezahlen

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Vom 15. März bis 15. Mai eines Jahres reichen Sie den Antrag auf Teilnahme zusammen mit den Anlagen und einem Versicherungsangebot ein
  • Nach Ablauf der Antragsfrist wird von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen das Priorisierungsverfahren durchgeführt
  • Sie erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen entsprechenden Bescheid
  • Nach Erhalt des Zusicherungsbescheids können Sie Ihren Versicherungsvertrag abschließen
  • Vom 15. März bis 15. Mai des darauffolgenden Jahres können Sie dann anhand des Förderantrags die konkrete Förderung von bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme beantragen.
  • Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid.
  • Diesen Antrag müssen Sie jährlich stellen, wenn Ihr Versicherungsvertrag für mehrere Jahre abgeschlossen wurde

Bearbeitungsdauer

Der Zusicherungsbescheid wird in der Regelnach ca. 3 Monaten zugestellt.

Der Bewilligungsbescheid wird in der Regel nach ca. 3 Monaten zugestellt.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in der Regel nach ca. 6 Monaten nachdem der Förderantrag gestellt wurde.

Frist

Antragsfrist: 15.03.2025 - 15.05.2025
Die Antragsfrist für den Antrag auf Teilnahme sowie für den Förderantrag läuft vom 15. März bis 15. Mai eines Jahres.

Hinweise

Der Antrag auf Teilnahme ist im Jahr vor dem Beginn des ersten zu versichernden Erntejahres zu stellen.

Die Förderung erfolgt in der aktuellen EU-Förderperiode bis längstens 2029.

Die Einwilligung zum Datenaustausch mit den Versicherungsunternehmen ist freiwillig. Mit ihr können die Versicherungsunternehmen jedoch die umfangreichen Daten für den Verwendungsnachweis liefern. Ohne diese Einwilligung müssen die Daten vom Betrieb bereitgestellt werden.

Rechtsbehelf

Gegen die Bescheide kann innerhalb eines Monats ein Widerspruch bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingelegt werden.

Kurztext

  • Förderung von Mehrgefahrenversicherungen in der Landwirtschaft Bewilligung
  • Berechtigte Antragsteller sind landwirtschaftliche Unternehmen, welche die Anforderungen des aktiven Betriebsinhabers erfüllen
  • Stärkung der betrieblichen Risikovorsorge
  • Dient der Liquiditäts- und Existenzsicherung landwirtschaftlicher Unternehmen
  • Förderung klimabewusst wirtschaftender Betriebe
  • Zuständigkeit: Landwirtschaftskammer Niedersachsen
  • Für weitere Fragen kann man sich an die jeweils zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer wenden

Ansprechpunkt

Die zuständige Bewilligungsstelle ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden