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Staatliche Anerkennung von Schulen der Gesundheitsfachberufe beantragen

Niedersachsen 99088078016000, 99088078016000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088078016000, 99088078016000

Leistungsbezeichnung

Staatliche Anerkennung von Schulen der Gesundheitsfachberufe beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie Ausbildungsplätze im Bereich der Gesundheitsfachberufe schaffen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatlich anerkannte Schule gründen.

Volltext

Um in Niedersachsen eine Schule der Gesundheitsfachberufe zu gründen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.

Die staatliche Anerkennung benötigen Sie für jede Schule folgender nichtärztlicher Heilberufe:

  • Schule für Diätassistenz
  • Schule für Logopädie
  • Schule für Masseur/in u. med. Bademeister/in
  • Schule für Notfallsanitäter/in
  • Schule für Orthoptik
  • Schule für Physiotherapie
  • Schule für Podologie
  • Schule für medizinische Technologie
  • Schule für operationstechnische Assistenz

Schule für anästhesietechnische Assistenz

Erforderliche Unterlagen

  • Dreijahresausbildungsplan (Organisation und Vernetzung der theoretischen und praktischen Phasen der Ausbildung)
  • Schulisches Curriculum
  • Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung (Praxiscurriculum)
  • Konzept der Praxisanleitung und Praxisbegleitung
  • Nachweis über ausreichend geeignete praktische Ausbildungsplätze (die Liste der Kooperationspartner ist beizufügen, die Kooperationsverträge mit den Einrichtungen sind in der Schule vorzuhalten)
  • Nachweis von Maßnahmen der Qualitätssicherung
  • Nachweis über eine ausreichend qualifizierte hauptberufliche Schulleitung (Beifügen der Qualifikationsnachweise in einfacher Kopie)
  • Nachweis über ausreichend qualifiziertes Lehrpersonal (Beifügen der Qualifikationsnachweise in einfacher Kopie)
  • Grundrisszeichnung des Schulgebäudes mit Zuordnung der Räumlichkeiten und Größenangabe in einfacher Kopie
  • Auflistung der Ausstattung der Schule (Therapiematerial, Bücher, Medien, Modelle etc.) und der digitalen Infrastruktur

Voraussetzungen

Die Schule erfüllt die Anforderungen der Anerkennungskriterien für die Schulen der Gesundheitsfachberufe.

Die Schule erfüllt die Anforderungen des jeweiligen Berufsgesetzes und der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.

Kosten

Abgabe: 500€ - 2.000€

Verfahrensablauf

Ihren Antrag stellen Sie beim jeweils zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung. Das Landesamt prüft dann, ob die Voraussetzungen der staatlichen Anerkennung erfüllt sind. Eine telefonische Kontaktaufnahme im Vorfeld wird empfohlen.

Der Antrag erfolgt formlos und schriftlich. Die Möglichkeit den Antrag online zu stellen wird 2025 eingerichtet. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Antrag geprüft. Sollten Unterlagen fehlen, werden diese nachgefordert.

Falls erforderlich findet eine Besichtigung der Räumlichkeiten vor Ort statt.

Ihnen wird nach Prüfung ein Bescheid zugesendet.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer von zwei Monaten kann nur erreicht werden sofern sämtliche Unterlagen bei Antragstellung vorliegen und keine Nachfragen bestehen.

Frist

Geltungsdauer: 1 Jahr(e)
Die staatliche Anerkennung erlischt, sofern ein Jahr keine Ausbildung an der Schule stattgefunden hat.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es wird empfohlen, dass Sie sich bereits vor Antragstellung mit dem jeweils zuständigen Landesamt in Verbindung setzen.

Rechtsbehelf

Bei einer Ablehnung der beantragten Anerkennung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

Die Ablehnung wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Aus dieser ist die Klagefrist sowie das zuständige Verwaltungsgericht ersichtlich.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover für Schulen folgender nichtärztlicher Heilberufe:

-      Schule für Diätassistenz

-      Schule für Logopädie

-      Schule für Masseur/in u. med. Bademeister/-in

-      Schule für Notfallsanitäter/in

-      Schule für Orthoptik

-      Schule für Physiotherapie

-      Schule für Podologie

-      Schule für medizinische Technologie

Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig für Schulen folgender nichtärztlicher Heilberufe:

-      Schule für operationstechnische Assistenz

-      Schule für anästhesietechnische Assistenz

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden