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Anerkennung von Schulungsveranstaltern zur Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen

Niedersachsen 99028007016000, 99028007016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99028007016000, 99028007016000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung von Schulungsveranstaltern zur Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Training system (Synonym), Basiskurs (Synonym), ADR (Synonym), Refresher training (Synonym), Advanced course (Synonym), ADR training (Synonym), ADR-Schulung (Synonym), Training provider (Synonym), Basic course (Synonym), Aufbaukurs (Synonym), Schulungsveranstalter (Synonym), Gefahrgutfahrer (Synonym), Schulungssystem (Synonym), Auffrischungsschulung (Synonym), Dangerous goods driver (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Teaser

Wenn Sie Schulungen für Gefahrgutfahrer durchführen möchten, müssen Sie als Schulungsveranstalter durch die örtlich zuständige IHK anerkannt werden.

Volltext

Die Anerkennung kann für die Kurse Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und für Auffrischungsschulungen beantragt werden.

Dafür ist ein Antrag bei der für Sie örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erforderlich. Der Antrag muss u.a. folgende Angaben enthalten:

den Umfang der Anerkennung (Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7) angeben,

die Unterrichtspläne für die Erstschulung und Auffrischungsschulung auf Grundlage der IHKKurspläne,

den Ort der Schulung, insbesondere für die praktischen Lehrgangsteile wie Ausbildungs und Feuerlöschort,

die Uhrzeiten unter Berücksichtigung von Pausen und Wegezeiten zum und vom Ort der Schulung für die praktischen Lehrgangsteile (Wegezeiten werden nicht den vorgesehenen Unterrichtseinheiten hinzugerechnet)

die Zuordnung der Themen zum Themensektor des jeweiligen Kursplanes

die Art der Unterrichtform (methodischdidaktische Anforderungen)

die Kennzeichnung der praktischen Teile

die fachliche Qualifikation der Lehrkräfte sowie die Nachweise der Befähigung zur erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse durch entsprechende Zeugnisse/Nachweise/Bescheinigungen

das vorhandene Lehrmaterial,

die Schulungsstätte und deren Ausstattung

Als Lehrgangsveranstalter müssen Sie über die notwendigen Räumlichkeiten für die Durchführung der theoretischen Unterrichtseinheiten der teilweise praktischen Lehrgangsteile sowie über das erforderliche Ausbildungsmaterial verfügen. Außerdem muss Ihr Lehrpersonal fachlich und pädagogisch qualifiziert sein.

Die zuständige IHK kann Ihre Räumlichkeiten und das Lehrmaterialien in Augenschein zu nehmen. Auch kann die IHK Kontakt zu den von Ihnen als Lehrkräfte angegebenen Personen aufzunehmen, um ggf. Termine für evtl. erforderliche ergänzende Beurteilungsgespräche zu vereinbaren.

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Anerkennung durch einen Anerkennungsbescheid von der örtlich zuständigen IHK bestätig. Aus diesem geht hervor, für welche Kurse die Schulungen durchgeführt werden dürfen.

Erforderliche Unterlagen

Kurspläne/Musterunterrichtsplan (Stundenplan) für die beantragten Schulungen mit folgenden Angaben:

Stundeneinteilung (mit Pausen)

zu behandelndes Thema inkl. der geplanten Zeitansätze

Art des Unterrichts (z.B. Vortrag, Lehrgespräch, technische Medien, Filmvortrag, praktische Übungen)

Unterlagen der eingesetzten Lehrkräfte als Nachweis der fachlichen und methodischdidaktischen Eignung

Beruflicher Werdegang

Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts

Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile

Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse

Vorlage einer gültigen ADR-Bescheinigung für alle Klassen (in Tanks und anders als in Tanks)

Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit

Voraussetzungen

Lehrplan entsprechend der von der IHK vorgegebenen Kursplänen

Geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen, auch für vorgeschrieben praktische Übungen

Geeignetes Unterrichtsmaterial

Qualifiziertes Lehrpersonal

Kosten

Die Gebühr für die Anerkennung richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.

Verfahrensablauf

Sie stellen zunächst den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).

Die IHK prüft zunächst die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.

Gegebenenfalls besuchen Vertreter der IHK die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort. Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.

Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung.

Nachdem Ihre Schulungsstätte anerkannt wurde, dürfen Sie im Rahmen der Erlaubnis Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte anbieten.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung des Antrags sollte in Abhängigkeit von den eingereichten Unterlagen innerhalb von drei Wochen nach Eingang erfolgen. Die Durchführung eines Beurteilungsgespräches mit den Lehrkräften kann ggf. zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsverfahren

Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über Anerkennung / Nicht-Anerkennung

Kurztext

Schulungsveranstalter für Gefahrgutfahrer Anerkennung

Schulungsveranstalter, die Gefahrgutfahrer schulen wollen (sogenannte ADRKurse) müssen von der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannt werden

Prüfung von eingereichten Lehrplänen und Unterrichtsmaterialien, in der Regel Besuch der Unterrichtsstätte durch IHKMitarbeiter

Anerkennung für verschiedene Arten von Kursen möglich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden