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Verwendungsnachweise der Zuwendung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung einreichen

Niedersachsen 99148247274000, 99148247274000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148247274000, 99148247274000

Leistungsbezeichnung

Verwendungsnachweise der Zuwendung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung einreichen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Angebot psychosozialer Prozessbegleitung (Synonym), Gewährung (Synonym), Förderung (Synonym), Landesweite Opferhilfe (Synonym), Zuwendungen für Träger (Synonym), Verwendungsnachweis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (148)

Verrichtungskennung

Verwendungsnachweisprüfung (274)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Finanzierung und Förderung (2060000)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium (MJ)

Teaser

Wenn Ihnen als Träger der psychosozialen Prozessbegleitung Zuwendungen ausgezahlt wurden, so müssen Sie die Verwendung der Fördermittel nachweisen.

Volltext

Das Ziel der Zuwendung ist die Aufrechterhaltung und der Ausbau eines flächendeckenden Netzwerks an Opferhilfeeinrichtungen in Niedersachsen, die ein kostenfreies Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung vorhalten. Wenn Sie als Träger dieses Ziel dadurch unterstützen, dass Sie Fachkräfte der psychosozialen Prozessbegleitung beschäftigen, können Sie für die entstehenden Personalkosten beim Land Fördermittel beantragen.

Für ausgezahlte Zuwendungen müssen Sie deren Verwendung nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Handelsregisterauszug
  • Vollmacht des Projektträgers
  • Sachbericht in Form des Finanzplanes
  • Zahlenmäßiger Nachweis der verwendeten Zuwendungen
  • ggf. Belege (nicht bei einfachem Verwendungsnachweis)
  • ggf. Ergebnis einer Vorprüfung durch Prüfungseinrichtungen

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Verwaltungsgebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Die Prüfung der Verwendung von Förderungen für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung können Sie online oder schriftlich beantragen. Sofern Sie entsprechende Förderungen erhalten haben, sind Sie zum Nachweis der Verwendung verpflichtet.

  • Sie stellen einen Antrag auf Verwendungsnachweisprüfung für Zuwendungen für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung
  • Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) prüft Ihren Antrag und genehmigt diesen oder lehnt ihn ab.
  • Bei unzureichendem Nachweis der Verwendung kann eine Rückforderung der ausgezahlten Zuwendungen erfolgen.

Schriftlich stellen Sie den Antrag unter Verwendung der Vordrucke, die der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) zur Verfügung stellt.

Bearbeitungsdauer

1 - 6 Monat(e)
Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 6 Monaten. In Einzelfällen kann diese aber auch längere Zeit in Anspruch nehmen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Der einfache Verwendungsnachweis ist zugelassen und besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis ohne Vorlage von Belegen.

Die Zuwendung ist zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach Verwaltungsverfahrensrecht, nach Haushaltsrecht oder anderen Rechtsvorschriften mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen, widerrufen oder sonst unwirksam wird.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Zuwendung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung Auszahlung
  • Leistung des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen (AJSD)
  • Förderung von juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die ein kostenloses Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung einrichten oder bereits vorhalten und ihren Sitz in Niedersachsen haben.
  • Die Personalkosten für das Vorhalten von Fachkräften für die psychosoziale Prozessbegleitung können dann gefördert werden.
  • Nachweis der Verwendung erhaltener Zuwendungen
  • Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)
    Mühlenstraße 5
    26122 Oldenburg

Ansprechpunkt

Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden