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Ausweispflichtbefreiung beantragen

Niedersachsen 99008002010000, 99008002010000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008002010000, 99008002010000

Leistungsbezeichnung

Ausweispflichtbefreiung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausweispflicht (Synonym), Personalausweis Befreiung (Synonym), Ausweisbefreiung (Synonym), Perso Befreiung (Synonym), Ausweis (Synonym), Ausnahme Ausweispflicht (Synonym), PA (Synonym), Befreiung (Synonym), ID (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Ausweispflicht befreien lassen. Sie sind dann nicht mehr verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen. 

Volltext

Sie können sich von der Ausweispflicht – also der Pflicht, einen Personalausweis zu haben -  befreien lassen, wenn:

  1. für Sie ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
  2. Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  3. Sie sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

schriftlicher Antrag

soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass

Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, ist von dem Grund abhängig, aus dem Sie sich von der Ausweispflicht befreien lassen möchten. Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Bürgeramt über die jeweils erforderlichen Unterlagen.

Voraussetzungen

Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt

oder

Sie sind voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht

oder

Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Verfahrensablauf

Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Bürgeramt über den konkreten Verfahrensablauf.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes.

Kurztext

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Ausweispflicht befreien lassen. Sie sind dann nicht mehr verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen. 

Zuständig ist die Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz der oder des Antragstellenden. 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist das örtliche Bürgeramt

Formulare

nicht vorhanden