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Handelsregister Einsicht gewähren

Niedersachsen 99057001109000, 99057001109000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99057001109000, 99057001109000

Leistungsbezeichnung

Handelsregister Einsicht gewähren

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Einzelkaufleute (Synonym), KG (Synonym), Abruf elektronischer Abdruck (Synonym), Eintrag Handelsregister (Synonym), OHG (Synonym), Offene Handelsgesellschaften (Synonym), Kommanditgesellschaften Aktien (Synonym), AG (Synonym), GmbH (Synonym), Gesellschaft beschränkter Haftung (Synonym), Ausdruck (Synonym), Gemeinsames Registerportal (Synonym), Handelsregisterauszug (Synonym), Handel (Synonym), Personenhandelsgesellschaft (Synonym), HGB (Synonym), Kommanditgesellschaften (Synonym), Kapitalgesellschaft (Synonym), Aktiengesellschaft (Synonym), KGaA (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Teaser

Wenn Sie Informationen zu bestimmten Unternehmen benötigen, können Sie diese im Gemeinsamen Registerportal der Länder oder im Unternehmensregister selbst suchen und Einsicht in die Eintragungen und eingereichten Dokumente nehmen.

Volltext

Über das "Gemeinsame Registerportal der Länder" können Sie online die Handelsregister einsehen. Hier finden Sie Informationen über

Kapitalgesellschaften, zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)

Personenhandelsgesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG)

Einzelkaufleute (e.K.)

Das Gemeinsame Handelsregisterportal der Länder gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.

Sie können im Gemeinsamen Handelsregisterportal der Länder Informationen kostenlos einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenlos

die eingereichten Urkunden einsehen,

einen Abdruck als PDF herunterladen.

Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist auch über das zum 01.01.2007 eingeführte Unternehmensregister möglich. Neben den Daten aus dem Handelsregister werden im Unternehmensregister weitere Informationen wie zum Beispiel Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften oder Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlicht.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Gemeinsames Registerportal der Länder:

Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.

Klicken Sie im Menü entweder auf „Normale Suche“ oder „Erweiterte Suche“ und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten an.

Klicken Sie auf „Suchen“.

Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.

Wählen Sie das gewünschte Dokument

Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal.

Unternehmensregister:

Rufen Sie das Unternehmensregister auf.

Geben Sie in der Schnellsuche den gesuchten Firmennamen und optional einen Bereich ein.

Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt.

Bearbeitungsdauer

Sie können die Daten sofort einsehen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Handelsregister Einsicht gewähren

Einsicht in das Handelsregister jederzeit online über das Gemeinsame Registerportal der Länder

Abruf elektronischer Abdrucke online

Handelsregister bietet Informationen über konkrete

Kapitalgesellschaften, zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KgaA))

Personenhandelsgesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG)

Einzelkaufleute (e.K.)

zuständig: Amtsgericht als Registergericht

Einsicht der Daten auch über das Unternehmensregister online möglich

Unternehmensregister bietet zum Beispiel Einsicht in:

Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften

Gesellschaftsbekanntmachungen

Ansprechpunkt

Handelsregisterinformationen können zu Informationszwecken vor Ort beim zuständigen Registergericht oder kostenfrei online im Registerportal der Länder eingeholt werden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden