Verwendung von Förderungen der Metropolregion Hamburg nachweisen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Finanzierung und Förderung (2060000)
- Infrastruktur-, Bau- und Wohnförderung (2060600)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- Ländervereinbarung zu gemeinsamen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus den Förderfonds der Metropolregion Hamburg
- § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO, NI)
- Nr. 10, 11 Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (VV-Gk) zu § 44 LHO
Wenn Sie eine Förderung von Projekten in der Metropolregion Hamburg ausgezahlt bekommen haben, müssen Sie die Verwendung dieser Fördermittel nachweisen.
Die Verwendung von ausgezahlten Fördermitteln für Projekte im Gebiet der Metropolregion Hamburg müssen von Ihnen als Fördernehmer nachgewiesen werden.
Um die Verwendung der ausgezahlten Förderung nachzuweisen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere müssen die Anforderungen aus dem Zuwendungsbescheid eingehalten und die Fördermittel zweckentsprechend verwendet worden sein, um den Zuwendungszweck zu erreichen.
Sie reichen hierzu einen Sachbericht sowie einen zahlenmäßigen Nachweis ein, der die Verwendung der Förderung nachweist.
Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung kann die Prüfbehörde Belege, Ergänzungen und Erläuterungen einfordern und örtliche Erhebungen durchführen.
Aus der Verwendungsnachweisprüfung können sich eventuell (Teil-) Rückforderungen und Zinsforderungen ergeben.
- Sachbericht
- Zahlenmäßiger Nachweis
- Einnahme und Ausgabebelege (wird im Zuwendungsbescheid geregelt)
- Bei Kommunen: Bescheinigung der eigenen Prüfungseinrichtung
- Weitere Unterlagen können bei Bedarf von der zuständigen Behörde eingefordert werden
- Es müssen bereits Auszahlungen vorgenommen worden sein
- Sie müssen die Fristen zur Einreichung des Verwendungsnachweises beachten: Der Verwendungsnachweis ist innerhalb eines Jahres nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums der Bewilligungsbehörde vorzulegen
- Im Verwendungsnachweis ist darzulegen, dass die Fördermittel zweckentsprechend verwendet wurden und damit der Zuwendungszweck erreicht wurde
- Die Verwendung bereits ausgezahlter Fördermittel für Projekte in der Metropolregion Hamburg müssen beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg nachgewiesen werden. Sie reichen den Verwendungsnachweis mitsamt den erforderlichen Nachweisen, Berichten und Belegen ein
- Sollte der Zuwendungszweck erreicht oder der Bewilligungszeitraum beendet sein, ist der Verwendungsnachweis zu erstellen
- Die Prüfbehörde prüft die Unterlagen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen aus dem Zuwendungsbescheid und die zweckentsprechende Verwendung der Förderung sowie die Zweckerreichung der Förderung
- Bei Bedarf kann die Prüfbehörde Ergänzungen oder Erläuterungen verlangen und örtliche Erhebungen durchführen
- Informationen zum Förderfonds der Metropolregion Hamburg auf der Internetseite des Amts für regionale Landesentwicklung Lüneburg
- Informationen zur länderübergreifenden Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg auf der Internetseite des Amts für regionale Landesentwicklung Lüneburg
- Internetseite der Metropolregion Hamburg
- Förderung Metropolregion Hamburg Verwendungsnachweisprüfung
- Land Niedersachsen hat Zuwendungen für Projekte im Gebiet der Metropolregion Hamburg bewilligt und ausgezahlt
- Verwendung der ausgezahlten Fördermittel müssen vom Zuwendungsempfänger nachgewiesen werden
- Unterscheidung zwischen Verwendungsnachweis und Zwischennachweis, welche beide hierüber eingereicht werden: Sollte der Zuwendungszweck erreicht oder der Bewilligungszeitraum beendet sein, ist der Verwendungsnachweis zu erstellen
- Notwendige Angaben:
- Sachbericht
- Zahlenmäßiger Nachweis
- Gegebenenfalls Belege ein oder nachzureichen
- Zuständig: Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg (Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg)