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Verwendung von Förderungen der Metropolregion Hamburg nachweisen

Niedersachsen 99400387274000, 99400387274000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400387274000, 99400387274000

Leistungsbezeichnung

Verwendung von Förderungen der Metropolregion Hamburg nachweisen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Fördermittel Verwendung (Synonym), Verwendungsnachweisprüfung (Synonym), Zwischennachweis (Synonym), Metropolregion (Synonym), Verwendungsnachweis (Synonym), Metropolregion Hamburg (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Verwendungsnachweisprüfung (274)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Finanzierung und Förderung (2060000)
  • Infrastruktur-, Bau- und Wohnförderung (2060600)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB)

Teaser

Wenn Sie eine Förderung von Projekten in der Metropolregion Hamburg ausgezahlt bekommen haben, müssen Sie die Verwendung dieser Fördermittel nachweisen.

Volltext

Die Verwendung von ausgezahlten Fördermitteln für Projekte im Gebiet der Metropolregion Hamburg müssen von Ihnen als Fördernehmer nachgewiesen werden.

Um die Verwendung der ausgezahlten Förderung nachzuweisen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere müssen die Anforderungen aus dem Zuwendungsbescheid eingehalten und die Fördermittel zweckentsprechend verwendet worden sein, um den Zuwendungszweck zu erreichen.

Sie reichen hierzu einen Sachbericht sowie einen zahlenmäßigen Nachweis ein, der die Verwendung der Förderung nachweist.

Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung kann die Prüfbehörde Belege, Ergänzungen und Erläuterungen einfordern und örtliche Erhebungen durchführen.

Aus der Verwendungsnachweisprüfung können sich eventuell (Teil-) Rückforderungen und Zinsforderungen ergeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Sachbericht
  • Zahlenmäßiger Nachweis
  • Einnahme und Ausgabebelege (wird im Zuwendungsbescheid geregelt)
  • Bei Kommunen: Bescheinigung der eigenen Prüfungseinrichtung
  • Weitere Unterlagen können bei Bedarf von der zuständigen Behörde eingefordert werden

Voraussetzungen

  • Es müssen bereits Auszahlungen vorgenommen worden sein
  • Sie müssen die Fristen zur Einreichung des Verwendungsnachweises beachten: Der Verwendungsnachweis ist innerhalb eines Jahres nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums der Bewilligungsbehörde vorzulegen
  • Im Verwendungsnachweis ist darzulegen, dass die Fördermittel zweckentsprechend verwendet wurden und damit der Zuwendungszweck erreicht wurde

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Die Verwendung bereits ausgezahlter Fördermittel für Projekte in der Metropolregion Hamburg müssen beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg nachgewiesen werden. Sie reichen den Verwendungsnachweis mitsamt den erforderlichen Nachweisen, Berichten und Belegen ein
  • Sollte der Zuwendungszweck erreicht oder der Bewilligungszeitraum beendet sein, ist der Verwendungsnachweis zu erstellen
  • Die Prüfbehörde prüft die Unterlagen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen aus dem Zuwendungsbescheid und die zweckentsprechende Verwendung der Förderung sowie die Zweckerreichung der Förderung
  • Bei Bedarf kann die Prüfbehörde Ergänzungen oder Erläuterungen verlangen und örtliche Erhebungen durchführen

Bearbeitungsdauer

1 - 3 Jahr(e)
In der Regel beträgt die Bearbeitungsdauer circa 1 Jahr.

Frist

Aufbewahrungsfrist: 5 Jahr(e)
Der Zuwendungsempfänger hat die Belege und Verträge sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbewahrung können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden.
Anzeigefrist: 4 - 6 Monat(e)
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb eines Jahres nach Erfüllung des Zuwendungszweck, spätestens jedoch ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums der Bewilligungsbehörde vorzulegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Förderung Metropolregion Hamburg Verwendungsnachweisprüfung
  • Land Niedersachsen hat Zuwendungen für Projekte im Gebiet der Metropolregion Hamburg bewilligt und ausgezahlt
  • Verwendung der ausgezahlten Fördermittel müssen vom Zuwendungsempfänger nachgewiesen werden
  • Unterscheidung zwischen Verwendungsnachweis und Zwischennachweis, welche beide hierüber eingereicht werden: Sollte der Zuwendungszweck erreicht oder der Bewilligungszeitraum beendet sein, ist der Verwendungsnachweis zu erstellen
  • Notwendige Angaben:
  • Sachbericht
  • Zahlenmäßiger Nachweis
  • Gegebenenfalls Belege ein oder nachzureichen
  • Zuständig: Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg (Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg)

Ansprechpunkt

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden