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Übertragung der Bergbaubewilligung beantragen

Niedersachsen 99020046038000, 99020046038000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99020046038000, 99020046038000

Leistungsbezeichnung

Übertragung der Bergbaubewilligung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Übertragung der Bergbaubewilligung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Fördern (Synonym), Abgrabung (Synonym), bergrechtliche Bewilligung (Synonym), Fundpunkt (Synonym), Bergbaugenehmigung (Synonym), Förderung (Synonym), bergfrei (Synonym), bergfreie Bodenschätze (Synonym), Rohstoffe (Synonym), Ausbeuten (Synonym), Bodenschatz (Synonym), Übernahme (Synonym), Abbau (Synonym), Berechtsame (Synonym), Schürfen (Synonym), Bergbau (Synonym), Ausgebeutet (Synonym), Lagerstätte (Synonym), Übertragung (Synonym), Markscheide (Synonym), Schürfrechte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bodenschutz (020)

Verrichtungskennung

Übertragung (038)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang (2160000)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie  (LBEG)

Teaser

Wenn Sie die bergbauliche Bewilligung an eine dritte Person übertragen wollen, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

Volltext

Mit einer bergrechtlichen Bewilligung dürfen Sie als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen.

Das Gebiet, auf das sich die Bewilligung bezieht, ist an der Erdoberfläche begrenzt und erstreckt sich theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.

Wenn Sie oder Ihr Betrieb eine bergbauliche Bewilligung zum Aufsuchen von Bodenschätzen haben, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte übertragen. Dazu benötigen Sie die schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise:

  • Kaufvertrag
  • Vorlage von Handelsregisterauszügen
  • Nachweis, dass Sie für eine ordnungsgemäße Aufsuchung und der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten die erforderlichen Mittel aufbringen können

Voraussetzungen

  • Sie haben nachzuweisen, dass der Dritte, auf den die Bewilligung ganz oder teilweise übertragen werden soll
  • die nötige rechtliche Zuverlässigkeit besitzt
  • die nötige Finanzierung für eine ordnungsgemäße Gewinnung bereitstellen kann
  • die planmäßige Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien oder grundeigenen Bodenschätzen nicht gefährdet wird
  • keine Bodenschätze beeinträchtigt, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt.

Kosten

Gebühr: 136€ - 680€
Das Kassenzeichen ist anzugeben
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Sie können die Übertragung Ihrer Bewilligung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Übertragung einer Bewilligung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

Übertragung einer Bewilligung schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen per Post bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

1 - 4 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von der Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab.

Frist

Geltungsdauer: 0 - 50 Jahr(e)
Die Dauer einer Bewilligung richtet sich maßgeblich nach dem Bodenschatz und dem prognostizierten Vorkommen. Bewilligungen werden für einen befristeten Zeitraum erteilt, der für die Durchführung der geplanten Gewinnung angemessen sein muss. Dabei dürfen 50 Jahre nur überschritten werden, soweit dies mit Rücksicht auf die für die Gewinnung üblicherweise erforderlichen Investitionen notwendig ist. Wenn Sie mit der Gewinnung nicht innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Bewilligung beginnen, kann die Bewilligung widerrufen werden. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Gewinnungsarbeiten länger als 3 Jahre unterbrechen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

​​​​​​Es ist direkt Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Das Widerspruchsverfahren wurde abgeschafft.

Kurztext

  • Bergbau Bewilligung Übertragung
  • eine bergbauliche Bewilligung kann an Dritte übertragen werden
  • die zuständige Behörde muss der Übertragung zustimmen
  • die Zustimmung der zuständigen Behörde muss schriftlich erfolgen
  • für die Zustimmung der Behörde müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein
  • Beantragung über
    • Online-Portal "BergPass" oder
    • direktbei der zuständigen Behärde
  • zuständig: zuständige Bergbehörde des Landes, in dem die Bewilligung liegt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie  (LBEG)

Formulare

nicht vorhanden