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Beantragen von Zuwendungen zur Förderung der Hafeninfrastruktur eines Fischereihafens

Niedersachsen 99148252017000, 99148252017000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148252017000, 99148252017000

Leistungsbezeichnung

Beantragen von Zuwendungen zur Förderung der Hafeninfrastruktur eines Fischereihafens

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Hafeninfrastruktur (Synonym), Fischereihafen (Synonym), EMFAF (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (148)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Finanzierung und Förderung (2060000)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Das Land gewährt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Verbesserung der Infrastruktur von bestehenden Fischereihäfen und Anlandestellen.

Volltext

Das Land gewährt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Verbesserung der Infrastruktur von bestehenden Fischereihäfen und Anlandestellen.

Eine Förderung wird nur für Vorhaben gewährt, die mit dem deutschen Programm für den EMFAF 2021-2027 im Einklang stehen.

Sie erhalten Förderungen u.a. für

  • Investitionen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
  • Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antragsvordruck zzgl. Anlagen
  • Projektbeschreibung
  • Bilanzen und Gewinn und Verlustrechnung der letzten 3 Jahre
  • Detaillierter Finanzierungs-Kostenplan
  • Angebote zur Plausibilisierung der Kosten

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben muss mit dem von der Europäischen Kommission genehmigten deutschen Programm für den EMFAF 2021-2027 im Einklang stehen.
  • Antragsteller müssen Träger niedersächsischer Fischereihäfen sein.
  • Die Investitionen müssen in niedersächsischen Häfen stattfinden.
  • Die Bagatellgrenzen nach Nr. 5.6 der Förderrichtlinie müssen erreicht werden.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Förderung, indem Sie alle relevanten Unterlagen bei der LWK einreichen
  • Die Bewilligungsbehörde entscheidet darüber, ob Ihr Antrag bewilligt wird und erlässt einen Zuwendungsbescheid
  • Nach Einreichung eines Verwendungsnachweises werden die zuwendungsfähigen Ausgaben mittels Festsetzungsbescheid festgestellt.
  • Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage eines Auszahlungsantrages

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert abhängig von Umfang und Art der Förderung

Frist

Fristen für den Antragsteller ergeben sich erst aus dem Zuwendungsbescheid.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage

Kurztext

  • Zuwendung für Hafeninfrastruktur eines Fischereihafens
  • Das Land gewährt mit Mitteln des Europäischen Meeres, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen Die Förderung wird für die Verbesserung der Infrastruktur von bestehenden Fischereihäfen und Anlandestellen gewährt. Es können Zuwendungen u.a. für Investitionen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz gewährt werden.
  • Zuständig: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Ansprechpunkt

Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden