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Durchgeführte Instandsetzung melden

Niedersachsen 99037012261000, 99037012261000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99037012261000, 99037012261000

Leistungsbezeichnung

Durchgeführte Instandsetzung melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Instandsetzung melden (Synonym), Instandsetzermitteilung (Synonym), Instandsetzermeldung (Synonym), Information über Instandsetzung (Synonym), Mitteilung über Instandsetzung (Synonym), Instandsetzung durchführen (Synonym), Messgerät (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)

Teaser

Wenn Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin eine Instandsetzung durchgeführt haben, müssen Sie die zuständige Behörde unverzüglich darüber informieren.

Volltext

Sie sind als Instandsetzer oder Instandsetzerin verpflichtet, die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren.

Sie haben als Instandsetzer oder Instandsetzerin Messgeräte mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, deren Eichfrist vor der Instandsetzung nicht beendet war.

Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie müssen befugter Instandsetzer nach Mess- und Eichverordnung sein.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Das von den Eichbehörden bereitgestellte Formular ist auszufüllen und an das Mess- und Eichwesen Niedersachsen zu übermitteln.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen des MEN

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Instandsetzer oder Instandsetzerin hat die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren; Instandsetzer oder Instandsetzerin muss die entsprechende Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung verwenden.

Ansprechpunkt

Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden