Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Förderung für Bushaltestellen im vereinfachten Verfahren beantragen

Niedersachsen 99400345017000, 99400345017000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400345017000, 99400345017000

Leistungsbezeichnung

Förderung für Bushaltestellen im vereinfachten Verfahren beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Haltestelle (Synonym), Vereinfachtes Verfahren (Synonym), LNVG (Synonym), ÖPNV (Synonym), Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (Synonym), Förderung (Synonym), Bushaltestelle (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Infrastruktur-, Bau- und Wohnförderung (2060600)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Teaser

Wenn Sie Baumaßnahmen an Bushaltestellen durchführen möchten, können Sie dafür eine Förderung im vereinfachten Verfahren beantragen. Im vereinfachten Verfahren dürfen die Kosten der Maßnahme pro Haltestelle 100.000 Euro nicht übersteigen.

Volltext

Als Eigentümer von ÖPNV-Verkehrsanlagen oder als Kommune beziehungsweise deren Zusammenschlüsse (Landkreise, Kommunal- und Zweckverbände) können Sie eine Zuwendung für Baumaßnahmen an Bushaltestellen beantragen.

Insgesamt können Zuwendungen für acht Bushaltestellen gemeinsam beantragt werden, solange die Gesamtkosten je Bushaltestelle 100.000 Euro nicht übersteigen. Auch Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten von weniger als 100.000 Euro sind in diesem Verfahren zu beantragen, insoweit die voraussichtliche Zuwendungssumme mindestens 25.000 € beträgt.

Im Rahmen der Förderung sind folgende Einzelbestandteile einer Maßnahme zuwendungsfähig:

  • Warteflächen für Fahrgäste
  • Busbuchten (nur bei verkehrstechnischem Bedarf)
  • Borde für Niederflurbusse
  • DINkonforme Blindenleitsysteme
  • Haltestellenschilder
  • Fahrgastunterstand (Sonnen und Regenschutz) bei Haltestellen mit mehr als 10 Einsteigern täglich mit:
    • Abfallbehälter
    • Informationsvitrine für die Fahrgastinformation (Fahrplanaushang, Umgebungsplan, Liniennetzplan, Tarifzonen)
  • Beleuchtungsanlage (im Fahrgastunterstand integriert oder außerhalb des Fahrgastunterstandes im Warteflächenbereich)
  • Kleinere erforderliche bauliche Anpassungen an das Umfeld in Lage und Höhe
  • Fahrradabstellbügel (maximal 10 Bügel auf der befestigten Wartefläche)

Die Anträge sind bis zum 31.05. eines Jahres an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) zu stellen.

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Die Behörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Berechtigung für die Antragstellung
  • Darstellung der Einzelmaßnahmen und Kosten je Haltestelle
  • Dokumentation des Bestandes und Erläuterung der einzelnen Haltestellenmaßnahmen
  • Konzeptionsskizzen des geplanten Vorhabens
  • Stellungnahme der zuständigen Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte zur Barrierefreiheit der geplanten Maßnahme
  • Stellungnahme aller betroffenen Busunternehmen zur barrierefreien Anfahrbarkeit der geplanten Maßnahmen und zur Höhe der geplanten Busborde
  • Stellungnahme des ÖPNVAufgabenträgers und Bestätigung, dass das Vorhaben dem Nahverkehrsplan und, soweit vorhanden, dem Haltestellenkonzept entspricht
  • Nachweis, dass das Vorhaben nach Art und Umfang für den zu erwartenden Bedarf zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich ist.
  • Liniennetzplan
  • Haltestellenfahrpläne
  • Gegebenenfalls Zustimmung des Straßenbaulastträgers (wenn der Antragsteller nicht Straßenbaulastträger ist)
  • Gegebenenfalls Auszug aus der Bodenrichtwertkarte bei Grunderwerb

Voraussetzungen

  • Die Förderung muss für den ÖPNV eingesetzt werden
  • Die Gesamtkosten jeder einzelnen Maßnahme betragen jeweils höchstens 100.000 Euro
  • Es wird eine Förderung für höchstens 8 Maßnahmen zusammen beantragt
  • Bei einer Einzelmaßnahme liegen die Gesamtkosten zwischen 25.000 und 100.000 Euro
  • Das Vorhaben muss nach Art und Umfang für den zu erwartenden Bedarf zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Sinne der Förderziele dringend erforderlich sein
  • Das Vorhaben muss mit den Anforderungen des Nahverkehrsplans in Einklang stehen
  • Das Vorhaben muss bau und verkehrstechnisch einwandfrei nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant werden
  • Das Vorhaben muss die Barrierefreiheit nach § 7 NBGG berücksichtigen oder Maßnahmen zum Abbau von Barrieren enthalten
  • Mit der Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein
  • Die Finanzierung muss gewährleistet sein
  • Bei der Planung müssen die zuständigen Behindertenbeauftragten, Behindertenbeiräte oder notfalls entsprechende Verbände angehört werden

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Eine Förderung für Bushaltestellen im vereinfachten Verfahren können Sie für höchstens acht Baumaßnahmen zusammen beantragen

  • Sie prüfen, ob die Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen jeweils höchstens 100.000 Euro beantragen oder bei einer Einzelmaßnahme deren Gesamtkosten zwischen 25.000 und 100.000 Euro liegen
  • Sie reichen den Antrag mitsamt aller Nachweise bis zum 31.05. des jeweiligen Jahres für das Folgejahr bei der zuständigen Behörde ein
  • Falls Unterlagen fehlen, fordert die Behörde diese nach
  • Bei einer positiven Entscheidung der Behörde erhalten Sie im Frühjahr nach Einreichung einen Zuwendungsbescheid
  • Mit Zustellung des Zuwendungsbescheids beginnt der Bewilligungszeitraum, dieser endet am 30.06. des Folgejahres
  • Mit dem Zuwendungsbescheid kann die bewilligte Förderung im Bewilligungszeitraum abgerufen werden

Bearbeitungsdauer

1 - 4 Woche(n)
Die Anträge werden in der Regel im Dezember entschieden und im darauffolgenden Frühjahr bewilligt.

Frist

Antragsfrist ist jeweils der 31.05. eines Jahres für das Folgejahr.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bei Falschangaben droht die Ablehnung oder nachträgliche Aufhebung des Bescheides, bzw. der jeweiligen Haltestelle.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Förderung für Bushaltestellen im vereinfachten Verfahren Bewilligung
  • Finanzielle Unterstützung für Neu, Um- und Ausbauten einschließlich Verlegungen sowie Grunderneuerungen von Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV
  • Vereinfachtes Verfahren für:
    • Maßnahmen für höchstens acht Einzelhaltestellen, deren Gesamtkosten je Einzelhaltestelle 100.000 Euro nicht überschreiten
    • Einzelmaßnahmen, deren Gesamtkosten mindestens 25.000 Euro und höchstens 100.000 Euro betragen
  • Zuwendungen können die Eigentümer von ÖPNVVerkehrsanlagen erhalten oder Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, sofern ihnen die Antragsbefugnis übertragen wurde
  • Landkreise und kreisfreie Städte können pro Jahr maximal zwei Anträge bewilligt bekommen, kreisangehörige Städte und Gemeinden pro Jahr einen Antrag
  • Anträge sind bis zum 31.05 eines Jahres für das Folgejahr einzureichen
  • Folgende Einzelbestandteile einer Maßnahme sind förderfähig:
    • Warteflächen für Fahrgäste
    • Busbuchten (nur bei verkehrstechnischem Bedarf)
    • Borde für Niederflurbusse
    • DINkonforme Blindenleitsysteme
    • Haltestellenschilder
    • Fahrgastunterstand (Sonnen und Regenschutz) bei Haltestellen mit mehr als 10 Einsteigern täglich mit:
      • Abfallbehälter
      • Informationsvitrine für die Fahrgastinformation (Fahrplanaushang, Umgebungsplan, Liniennetzplan, Tarifzonen)
    • Beleuchtungsanlage (im Fahrgastunterstand integriert oder außerhalb des Fahrgastunterstandes im Warteflächenbereich)
    • Kleinere erforderliche bauliche Anpassungen an das Umfeld in Lage und Höhe
    • Fahrradabstellbügel (maximal 10 Bügel auf der befestigten Wartefläche)
  • Zuständige Behörde: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)

Ansprechpunkt

Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden