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Beratung für Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige

Niedersachsen 99003038029000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003038029000

Leistungsbezeichnung

Beratung für Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige

Leistungsbezeichnung II

Beratung für Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Gesundheit (Synonym), Patientenbeschwerde (Synonym), Patientenschutz (Synonym), Patienten (Synonym), Patientensicherheit (Synonym), Gesundheitsversorgung (Synonym), Patientenschutzbeauftragte (Synonym), Patientenanliegen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Prüfung (29)

SDG Informationsbereiche

  • Medizinische Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Gesundheit und Vorsorge (1130000)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Das Patientenanliegen bietet allen Bürgern Niedersachsens die Möglichkeit, Anliegen und Beschwerden zur gesundheitlichen Versorgung in Niedersachsen vorzutragen.

Volltext

Wenn Sie ein Anliegen oder eine Beschwerde bezüglich ihrer gesundheitlichen Versorgung haben, können Sie diese an den/die Landespatientenschutzbeauftragte/n richten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros der/des Landespatientenschutzbeauftragten, welches innerhalb des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung als zentrale Anlaufstelle für Angelegenheiten von Patientinnen, Patienten sowie deren Angehörigen etabliert wurde, bieten nach Erhalt Ihres Anliegens eine maßgeschneiderte Beratung für die betroffenen Personen an.

Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde können Sie auch anonym postalisch beim Büro der/des Landespatientenschutzbeauftragten einreichen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros der/des Landespatientenschutzbeauftragten haben keine aufsichtsrechtlichen Befugnisse und führen keine Rechtsberatung durch. 

Erforderliche Unterlagen

  • Ggf. Nachweis der Bevollmächtigung inklusive Kopie des Personalausweises

Voraussetzungen

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann ihr oder sein Anliegen vortragen. Wenn Sie das Anliegen für einen An- oder Zugehörigen einreichen wollen, dann ist in der weiteren Bearbeitung eine Vollmacht oder eine Genehmigung oder Erlaubnis der betroffenen Person notwendig.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie übersenden Ihr Anliegen. Nach Entgegennahme Ihres Anliegens wird der Inhalt geprüft und Sie erhalten anschließend eine individuelle Antwort. Je nach Art des Anliegens wird Ihnen eine Beratung angeboten. Falls Sie das Anliegen für einen An- oder Zugehörigen stellen, wird zudem der Nachweis einer Stellvertretung geprüft.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Eine Rechtsbehelfsbelehrung erfolgt nicht, da es sich beim "Patientenanliegen" nicht um einen Antrag im rechtlichen Sinne handelt.

Kurztext

- ganzer Leistungstitel: Patientenberatung

- Es erfolgt eine individuelle Beratung des Patienten nach Einreichung und Prüfung des Anliegens

- Büro der Landespatientenschutzbeauftragten

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden