Lehramtsprüfung anerkennen lassen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
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Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie sich um Einstellung in den Vorbereitungsdienst oder in den Schuldienst bewerben möchten, benötigen Sie eine Anerkennung Ihres Studienabschlusses bzw. Ihrer Laufbahnbefähigung für das entsprechende Lehramt, sofern diese nicht in Niedersachsen erworben wurden.
Mit der Anerkennung und Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Lehramtsstudiums oder Ihrer Laufbahnbefähigung aus einem anderen Bundesland können Sie sich in Niedersachsen gleichberechtigt um Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. in den Schuldienst bewerben.
Wenn Sie in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden möchten, haben Sie in einem anderen Bundesland ein Lehramtsstudium mit der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Master of Education abgeschlossen.
Wenn Sie in den Schuldienst eingestellt werden wollen, haben Sie den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert.
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines in einem anderen Bundesland erworbenen Studienabschlusses mit dem Niedersächsischen Bachelor- und Masterabschluss für das entsprechende Lehramt bzw. einer in einem anderen Bundesland erworbenen Lehrbefähigung mit der niedersächsischen Laufbahnbefähigung für das entsprechende Lehramt wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst getroffen. Ein gesonderter Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung bzw. der Lehrbefähigung ist nicht erforderlich.
- Lehramtsprüfung Anerkennung
- Anerkennung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für alle Schulformen
- Anerkennung der Gleichwertigkeit von Lehramtsabschlüssen / (Zweite) Staatsprüfung für alle Schulformen
- Anerkennungsverfahren beruht auf Vergleich von Studien- und Prüfungsleistungen
- KMK-konforme Abschlüsse werden anerkannt
- Zuständig: die örtlichen Regionalen Landesämter für Schule und Bildung in Niedersachsen
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständigen Regionalen Landesämter für Schule und Bildung.
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig
- Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
- Kurt-Schumacher-Str. 21
- 38102 Braunschweig
- Faxnr.: +49 531 484-3483
- Servicestellennr: +49 531 484-3333
- E-Mailadresse: service@rlsb-bs.niedersachsen.de
- Aufzug vorhanden: ja
- rollstuhlgerecht: ja
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover
- Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
- Mailänder Str. 2
- 30539 Hannover
- Faxnr.: +49 511 106 99-2853
- Servicestellennr.: +49 511 106-6000
- E-Mailadresse: service@rlsb-h.niedersachsen.de
- Aufzug vorhanden: ja
- rollstuhlgerecht: ja
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
- Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
- Auf der Hude 2
- 21339 Lüneburg
- Faxnr.: +49 4131 1545-2930
- Servicestellennr.: +49 4131 15-2222
- E-Mailadresse: service@rlsb-lg.niedersachsen.de
- Aufzug vorhanden: ja
- rollstuhlgereicht: ja
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück
- Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
- Mühleneschweg 8
- 49090 Osnabrück
- Faxnr.: +49 541 77046-8103
- Servicestellennr.: +49 541 77046-444
- E-Mailadresse: service@rlsb-os.niedersachsen.de
- Aufzug vorhanden: ja
- rollstuhlgerecht: ja