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Befreiung von der Umsatzsteuer für freie Bildungseinrichtungen beantragen

Niedersachsen 99102186022000, 99102186022000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102186022000, 99102186022000

Leistungsbezeichnung

Befreiung von der Umsatzsteuer für freie Bildungseinrichtungen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Umsatzsteuerbefreiung (Synonym), Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung (Synonym), Umsatzsteuer (Synonym), Freie Bildungseinrichtungen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Bescheinigung (022)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium

Teaser

Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer freien Bildungseinrichtung sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung beantragen.

Volltext

Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer freien Bildungseinrichtung (z.B. Nachhilfeinstitut) und verpflichtet sind, Umsatzsteuer zu zahlen, können Sie unter den untenstehenden Voraussetzungen eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag
  • Zeugnisse/Qualifikationsnachweise der eingesetzten Lehrpersonen
  • Arbeitspläne
  • Preisliste
  • Vertragsmuster
  • Raumpläne

Voraussetzungen

Eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer kann erteilt werden, wenn der Unterricht ordnungsgemäß auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereitet.

Zunächst ist ein Antrag bei dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung zu stellen.

Betreibende einer freien Bildungseinrichtung müssen unter anderem die fachliche Kompetenz und die pädagogische Befähigung der eingesetzten Lehrkräfte nachweisen.  

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und beträgt mindestens 25 Euro.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt circa acht Wochen. 

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Bei einer Ablehnung der beantragten Bescheinigung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Die Ablehnung wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung, aus der die Klagefrist sowie das zuständige Verwaltungsgericht ersichtlich sind, versehen.

Kurztext

  • Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer 
  • Inhaberinnen und Inhaber von freien Bildungseinrichtungen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung beantragen.
  • Es ist eine ordnungsgemäße Vorbereitung i.S. der o.g. Vorschrift auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung erforderlich.
  • Es müssen u.a. die fachliche Kompetenz und die pädagogische Befähigung der eingesetzten Lehrkräfte nachgewiesen werden.
  • Die örtliche Zuständigkeit für die Ausstellung der Bescheinigung richtet sich nach dem Steuersitz der Einrichtung.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden