Errichtung, wesentliche Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) anzeigen
Inhalt
Errichtung, wesentliche Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) anzeigen
Errichtung, wesentliche Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) anzeigen
Begriffe im Kontext
Gefährdungsstufe (Synonym), Prüfpflichtige Anlage (Synonym), wassergefährdend (Synonym), Wassergefährdende Stoffe (Synonym), Wasserbehörde (Synonym), Anzeige (Synonym), ändern (Synonym), Umgang (Synonym), allgemein wassergefährdend (Synonym), Jauche (Synonym), Anlagensicherheit (Synonym), Behälter (Synonym), Anlage (Synonym), Stoffe (Synonym), wesentliche Änderung (Synonym), Silagesickersaft (Synonym), Festmist (Synonym), Gülle (Synonym), AwSV (Synonym), Anzeigepflicht (Synonym), Fahrsilo (Synonym), Errichten (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Anmeldepflichten (2010100)
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
- Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)
Fachlich freigegeben am
06.12.2023
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Das Errichten, Stilllegen oder wesentliche Ändern einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) müssen Sie mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen.
Wenn Sie eine
- Anlage zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern,
- sonstige JGS-Anlage mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Kubikmetern oder
- eine Anlage zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1.000 Kubikmetern errichten, stilllegen oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.
- Ausgefülltes Anzeigeformular
- Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
- Gegebenenfalls Sachverständigengutachten
Sie weisen mit den erforderlichen Unterlagen nach, dass Ihre Anlage die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhält.
- Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der unteren Wasserbehörde postalisch oder per E-Mail zu oder Sie nutzen den Onlinedienst für den Antrag.
- In jedem Fall prüft die Behörde Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
- Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
- Falls keine Einwände bestehen, werden Ihre Antragsdaten in das Fachverfahren der Behörde eingetragen.
Die Anzeige richten Sie mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich oder online an die zuständige Behörde.
- Anzeige der Errichtung, der wesentlichen Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage Entgegennahme
- Soll eine Anlage zum Lagern von Silagesickersaft
- mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern,
- eine sonstige JGS-Anlage mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Kubikmetern oder
- eine Anlage zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1.000 Kubikmetern errichtet, stillgelegt oder wesentlich geändert werden, hat die Betreiberin oder der Betreiber dies der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich oder online anzuzeigen.
- Dies gilt nicht für das Errichten von Anlagen,
- die einer Zulassung im Einzelfall nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen oder
- diese erlangt haben, sofern durch die Zulassung auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird.