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Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage, außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) anzeigen

Niedersachsen 99129087261000, 99129087261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129087261000, 99129087261000

Leistungsbezeichnung

Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage, außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage, außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Umgang (Synonym), Wechsel (Synonym), Anzeigepflicht (Synonym), Heizöl (Synonym), wassergefährdend (Synonym), Prüfpflichtige Anlage (Synonym), Wassergefährdende Stoffe (Synonym), Anlage (Synonym), Wasserbehörde (Synonym), Heizölanlage (Synonym), Anzeige (Synonym), Betreiber (Synonym), Gefährdungsstufe (Synonym), ändern (Synonym), Heizölverbraucheranlage (Synonym), AwSV (Synonym), Stoffe (Synonym), Anlagensicherheit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Teaser

Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen übernehmen, ist dieser Betreiberwechsel der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Volltext

Bei der Übernahme einer bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neue Betreiberin oder neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Mit der Anzeige übermitteln Sie der zuständigen Behörde Informationen zu den bisherigen und den neuen Betreibern, zur Eigentümerin oder zum Eigentümer und zur Anlagenübernahme. Die Anzeigepflicht besteht nicht für Heizölverbraucheranlagen.

Erforderliche Unterlagen

Ausgefülltes Anzeigeformular

Voraussetzungen

Voraussetzung ist eine prüfpflichtige Anlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, mit Ausnahme von Heizölverbraucheranlagen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der unteren Wasserbehörde postalisch oder per E-Mail zu oder Sie nutzen den Onlinedienst.
  • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
  • Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
  • Falls keine Einwände bestehen, werden Ihre Antragsdaten in das Fachverfahren der Behörde eingetragen.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)

Frist

Der Betreiberwechsel ist unverzüglich schriftlich oder online anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anzeige Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage, außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) Entgegennahme
  • Die Anzeigepflicht besteht nur für prüfpflichtige Anlagen.
  • Der Betreiberwechsel von Heizölverbraucheranlagen ist von der Anzeigepflicht ausgenommen.
  • Die Anzeige muss der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich oder online angezeigt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden