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Registrierung eines Futtermittelunternehmens beantragen

Niedersachsen 99118061019000, 99118061019000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118061019000, 99118061019000

Leistungsbezeichnung

Registrierung eines Futtermittelunternehmens beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Futtermittelunternehmen Registrierung Betriebsstätte (Synonym), Registrierung Futtermittelunternehmer (Synonym), Herstellung Futtermittel (Synonym), Erzeugung Futtermittel (Synonym), Registrierung Futtermittelunternehmen (Synonym), Lagerung Futtermittel (Synonym), Vertrieb Futtermittel (Synonym), Beförderung Futtermittel (Synonym), Verarbeitung Futtermittel (Synonym), Futtermittelunternehmen Registrierung Betreiber (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)

Teaser

Wenn Sie ein Unternehmen zur Erzeugung, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Beförderung oder dem Vertrieb von Futtermitteln betreiben möchten, müssen Sie dieses registrieren lassen.

Volltext

Alle Futtermittelunternehmen, die von der Produktion bis zum Inverkehrbringen von Futtermitteln im Bereich der Erzeugung, der Herstellung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Transports oder von Verarbeitungsstufen tätig sind, müssen bei der zuständigen Behörde registriert werden.

Ziel dieser Maßnahme ist es, europaweit einen hohen Grad an Schutz für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für die Umwelt zu sichern.

Bei der Registrierung von Futtermittelunternehmen müssen Sie die Tätigkeiten des Betreibers sowie der einzelnen Betriebsstätten an die zuständige Behörde melden. Im Falle von zulassungspflichtigen Tätigkeiten ist zudem eine Zulassung des Futtermittelunternehmens notwendig.

Ist das Unternehmen registriert, wird dies in einem bundesweiten Verzeichnis veröffentlicht.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich

Voraussetzungen

Keine Voraussetzungen

Kosten

Grundsätzlich fallen für die Registrierung keine Gebühren an. Sofern jedoch eine amtliche Bestätigung für die Registrierung erstellt werden soll, ist diese kostenpflichtig.

Verfahrensablauf

Wollen Sie ein Futtermittelunternehmen registrieren lassen, läuft das Verfahren folgendermaßen ab:

  • Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden entgegengenommen geprüft
  • Die Tätigkeit des zu registrierenden Betriebes wird geprüft
  • Danach wird der Betrieb für die beabsichtigte Tätigkeit registriert
  • Eine amtliche Bescheinigung wird auf Wunsch erstellt und versandt

Abschließend wird das Unternehmen in das bundesweite Register der Futtermittelbetriebe eingetragen

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Futtermittelunternehmen und Futtermittelunternehmer müssen sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen, wenn sie in folgenden Bereichen tätig sind: Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Transport oder Vertrieb von Futtermitteln
  • Bestimmte Tätigkeiten müssen angezeigt oder zugelassen werden
  • Ausnahmen gelten für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe

zuständig: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Ansprechpunkt

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden