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Änderung der Futtermittelunternehmen-Registrierung beantragen

Niedersachsen 99118061011000, 99118061011000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118061011000, 99118061011000

Leistungsbezeichnung

Änderung der Futtermittelunternehmen-Registrierung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Futtermittelunternehmer (Synonym), Zusätzliche Tätigkeiten Futtermittelunternehmer (Synonym), Änderung Futtermittel (Synonym), Neue Tätigkeit Futtermittelunternehmer (Synonym), Futtermittelunternehmen (Synonym), Futtermittel (Synonym), Änderung Registrierung Futtermittel (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Verbraucherschutz (1150300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Teaser

Wenn sich in einem Futtermittelunternehmen Änderungen wie die Aufnahme neuer oder zusätzlicher Tätigkeiten ergeben, müssen Sie diese anzeigen.

Volltext

Haben sich seit der Registrierung eines Futtermittelunternehmens Änderungen ergeben, müssen diese unverzüglich bei der dafür zuständigen Behörde gemeldet werden. Diese Regelung betrifft unter anderem die Änderung von Tätigkeiten der Betriebsstätten des Unternehmens. Bei zulassungspflichtigen Änderungen fallen weitere Schritte an.

Sind die Änderungen gesetzeskonform, wird der Eintrag des Unternehmens im Verzeichnis der registrierten Futtermittelunternehmen aktualisiert.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Wollen Sie die Änderung eines Futtermittelunternehmens anzeigen, läuft das Verfahren folgendermaßen ab:

  • Die von Ihnen eingereichten Informationen werden von uns entgegengenommen geprüft
  • Es wird überprüft, ob neue oder zusätzliche Tätigkeiten von dem Unternehmen ausgeführt werden können
  • Sollte die Überprüfung positiv ausfallen, wird die Änderung des Futtermittelbetriebes in das bundesweite Register der Futtermittelunternehmen eingetragen

Eine Bestätigung der Änderung wird auf Wunsch erstellt und versandt

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Änderungen müssen unverzüglich gemeldet werden.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Futtermittelunternehmen und Futtermittelunternehmer müssen bei der zuständigen Behörde Änderungen anzeigen, wenn von Futtermittelunternehmen neue oder zusätzliche Tätigkeiten ausgeführt werden sollen
  • zuständig: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Ansprechpunkt

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden