Änderung der Futtermittelunternehmen-Registrierung beantragen
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Wenn sich in einem Futtermittelunternehmen Änderungen wie die Aufnahme neuer oder zusätzlicher Tätigkeiten ergeben, müssen Sie diese anzeigen.
Haben sich seit der Registrierung eines Futtermittelunternehmens Änderungen ergeben, müssen diese unverzüglich bei der dafür zuständigen Behörde gemeldet werden. Diese Regelung betrifft unter anderem die Änderung von Tätigkeiten der Betriebsstätten des Unternehmens. Bei zulassungspflichtigen Änderungen fallen weitere Schritte an.
Sind die Änderungen gesetzeskonform, wird der Eintrag des Unternehmens im Verzeichnis der registrierten Futtermittelunternehmen aktualisiert.
Wollen Sie die Änderung eines Futtermittelunternehmens anzeigen, läuft das Verfahren folgendermaßen ab:
- Die von Ihnen eingereichten Informationen werden von uns entgegengenommen geprüft
- Es wird überprüft, ob neue oder zusätzliche Tätigkeiten von dem Unternehmen ausgeführt werden können
- Sollte die Überprüfung positiv ausfallen, wird die Änderung des Futtermittelbetriebes in das bundesweite Register der Futtermittelunternehmen eingetragen
Eine Bestätigung der Änderung wird auf Wunsch erstellt und versandt
- Informationsseite des LAVES
- Informationsseite des Fachdezernats Futtermittel-überwachung
- Informationsseite des BMEL
- Informationsseite des BVL
- Informationsseite des BVL mit Leitfäden für die Zulassung und Registrierung von Betrieben auf dem Futtermittelsektor
- Informationsseite des BVL mit Merkblättern zur Registrierung von Futtermittelbetrieben
- Futtermittelunternehmen und Futtermittelunternehmer müssen bei der zuständigen Behörde Änderungen anzeigen, wenn von Futtermittelunternehmen neue oder zusätzliche Tätigkeiten ausgeführt werden sollen
- zuständig: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)