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Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen

Niedersachsen 99009054016000, 99009054016000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99009054016000, 99009054016000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Strahlenschutz (Synonym), Kursanerkennung (Synonym), Kurs (Synonym), Notwendiges Wissen (Synonym), Notwendige Fertigkeiten (Synonym), Fachkunde Erwerb (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Atomare Angelegenheiten (009)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Teaser

Um die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben, müssen Personen an Kursen teilnehmen. Wenn Sie Kurse veranstalten wollen, um den Teilnehmenden das erforderliche Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, muss die zuständige Stelle prüfen, ob Ihr Kurs geeignet ist.

Volltext

  • Sie beabsichtigen Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz anzubieten?
  • In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung der Kurse bei der zuständigen Behörde stellen. Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anerkennung der Kurse müssen von Ihnen erfüllt sein. Hierfür sind die notwendigen Nachweise zu erbringen.
  • Der Antrag kann online oder in Papierform gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antrag auf Anerkennung von Kursen zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Angaben über den Antragsteller
  • Detaillierte Beschreibung des beantragten Kurses
  • Detaillierte Beschreibung der Angebotsformen
  • Übersicht der Lehrmaterialien
  • Angaben zum Kursabschluss

Voraussetzungen

Die Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz werden anerkannt, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden. Der Kurs ist anzuerkennen, wenn

  • die Kursinhalte geeignet sind, die für das jeweilige Anwendungsgebiet notwendigen Fertigkeiten und das notwendige Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln,
  • die Qualifikation des Lehrpersonals, die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleisten
  • eine Erfolgskontrolle stattfindet.

Kosten

Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet, beträgt jedoch mindestens 250 Euro.

Verfahrensablauf

  • Sie können die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs postalisch übersenden.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen beschriebene Kurs die Inhalte vermittelt, die in der Fachkunderichtlinie für derartige Kurse vorgesehen sind.
  • Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, wird der Kurs anerkannt. Dies erfolgt durch schriftlichen Bescheid.
  • Abschließend schickt die zuständige Behörde Ihnen einen Kostenbescheid zu.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Die Rechtsbehelfsbelehrung können Sie dem Bescheid der zuständigen Behörde entnehmen.

Kurztext

  • Kurse für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Anerkennung
  • Kurse zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz anerkennen lassen
  • Antrag formlos schriftlich
  • Der Antrag kann online oder in Papierform gestellt werden.

    Zuständig: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden