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Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten von Steuerberatern Zulassung

Niedersachsen 99135010007000, 99135010007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135010007000, 99135010007000

Leistungsbezeichnung

Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten von Steuerberatern Zulassung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuerberatung (135)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Geschäftslagen für Unternehmen (2000000)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Handlungsgrundlage

Teaser

Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten ist die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit grundsätzlich verboten. Von diesem Verbot kann die Steuerberaterkammer Ausnahmen zulassen, wenn eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist.

Volltext

Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten ist die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit grundsätzlich verboten. Von diesem Verbot kann die Steuerberaterkammer Ausnahmen zulassen, wenn eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist. 

Erforderliche Unterlagen

  • Erläuterung, warum durch die gewerbliche Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist (vgl. z.B. § 16 Abs. 1 BOStB)
  • ggf. Gesellschaftsvertrag/Satzung
  • ggf. Nachweis Versicherungsschutz für beabsichtigte Tätigkeit
  • ggf. sonstige Nachweise (z.B. Gewerbeschein, Handelsregisterauszug, Organigramm)

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

200,00 €

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Zuständig ist die Steuerberaterkammer Niedersachsen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden